Gericht der Europäischen Union erhöht Zahl der Richter

Zitiervorschlag
Gericht der Europäischen Union erhöht Zahl der Richter. beck-aktuell, 05.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178291)
Die Verordnung zur Reform des Gerichtssystems des Gerichtshofs der Europäischen Union in drei Stufen sieht vor, dass in einem ersten Schritt zwölf neue Richter am Gericht der Europäischen Union ernannt werden. Der EuGH berichtet weiter, dass das Gericht in einem zweiten Schritt sieben weitere Richter erhält, indem ihm die Stellen des Gerichts für den öffentlichen Dienst übertragen werden. Damit erhöhe sich die Zahl der Mitglieder des Gerichts der Europäischen Union zum 01.09.2016 auf 47. Im Rahmen der dritten Stufe würden 2019 weitere neun Richter ernannt.
Neue Struktur gilt ab September
Um die Ankunft von 19 neuen Richtern vorzubereiten, habe das Gericht eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die den Rechtssuchenden eine gerichtliche Nachprüfung im ersten Rechtszug garantieren soll, die zügig, eingehend und kohärent ist. In struktureller Hinsicht habe sich das Gericht für ein Modell mit neun Kammern, die mit fünf Richtern besetzt sind, entschieden, die jeweils in zwei Spruchkörpern mit drei Richtern unter dem Vorsitz des Präsidenten der Kammer mit fünf Richtern tagen können. Die neue Struktur werde ab September gelten. Bis dahin werden die zwölf neuen Richter übergangsweise in die gegenwärtige Struktur integriert.
Kohärenz des Systems wird gewahrt
Die neue Struktur des Gerichts soll laut EuGH, da sie hinreichend gestrafft ist, die Kohärenz des Systems wahren, indem der Spruchkörper mit drei Richtern der Regelspruchkörper bleibt. Die Verweisung der Rechtssachen an Spruchkörper mit fünf Richtern werde die Ersetzung von verhinderten Richtern durch Richter derselben Kammer erleichtern und den Kammerpräsidenten eine stärkere Rolle in Bezug auf die Koordinierung und die Kohärenz der Rechtsprechung zuweisen.
Übertragene Streitsachen des öffentlichen Dienstes rechtsmittelfähig
Schließlich werden ab dem 01.09.2016 alle Streitsachen des öffentlichen Dienstes, die vom Gericht für den öffentlichen Dienst auf das Gericht der Europäischen Union übertragen werden, in dem Stadium weiterbearbeitet, in dem sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden, und können Gegenstand eines beim Gerichtshof einzulegenden Rechtsmittels sein. Vorschläge zur Änderung der Verfahrensordnung des Gerichts, die diesem einen geeigneten verfahrensrechtlichen Rahmen zur Behandlung von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Beamten und sonstigen Bediensteten im ersten Rechtszug geben sollen, werden in Kürze dem Rat der Europäischen Union zur Billigung vorgelegt.
- Redaktion beck-aktuell
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Gericht der Europäischen Union erhöht Zahl der Richter. beck-aktuell, 05.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178291)



