Cannabis-Konsum soll nicht sofort den Führerschein kosten
Straßenverkehrsrecht
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Zitiervorschlag
Cannabis-Konsum soll nicht sofort den Führerschein kosten. beck-aktuell, 29.01.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/146226)
Gelegentliche Cannabis-Konsumenten, die erstmalig im Straßenverkehr auffallen, sollten nach Ansicht von Experten nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich stattdessen für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) aus, in der die Betreffenden nachweisen können, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen weiterhin geeignet sind.
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Umgang mit Cannabis-Medikation thematisiert
Bei Menschen, denen Cannabis als Medikament verordnet wurde,
bestünden grundsätzlich Zweifel an der Fahreignung, heißt es in dem
am 26.01.2018 in Goslar gefassten Beschluss des Verkehrsgerichtstages. Im Interesse der
Verkehrssicherheit sollten diese Patienten von qualifizierten Ärzten
umfassend über ihre Beeinträchtigung der Fahreignung und
Fahrsicherheit informiert werden. Dies müsse in einem amtlichen
Dokument nachgewiesen werden.
Cannabis-Konsum soll nicht sofort den Führerschein kosten. beck-aktuell, 29.01.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/146226)