Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
EuGH-Generalanwältin

Mögliche Mängel bei Umweltprüfung für Dresdner Waldschlösschenbrücke könnten teuer werden

Produkthaftung 2026

Mängel bei Umweltprüfungen wichtiger Bauvorhaben können den Steuerzahler teuer zu stehen kommen – selbst wenn das Gebiet zum Zeitpunkt der Prüfung und Genehmigung noch nicht speziell durch europäisches Umweltrecht geschützt war. Zu diesem Ergebnis kommt die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag vom 24.09.2015 in Bezug auf den Rechtsstreit um die Dresdner Waldschlösschenbrücke (Az.: C-399/14).

Generalanwältin: Möglicherweise Umwelt-Nachprüfung geboten

Als die Behörden prüften, ob der Bau der Brücke für die Umwelt verkraftbar sei, war das umliegende Elbtal noch nicht als besonders schützenswerte Fläche in Europa eingestuft. Allerdings war das Gebiet als mögliches Schutzgebiet angemeldet worden. Die Prüfung war im Januar 2003 abgeschlossen. Erst im Dezember 2004 nahm die EU-Kommission das Gebiet in die Schutzliste auf. Die Waldschlösschenbrücke wurde vor rund zwei Jahren fertiggestellt. Die besonders hohen Auflagen zur Umweltprüfung galten damit nach Einschätzung der Generalanwältin 2003 zwar noch nicht. Allerdings könne in solchen Fällen eine Nachprüfung geboten sein, falls etwa die ursprüngliche Prüfung mangelhaft war und falls durch das Projekt erhebliche Verschlechterungen für die Umwelt drohen.

Kosten des Rückbaus nicht für Entscheidung maßgeblich

Eine spätere Prüfung muss demnach die aktuelle Situation berücksichtigen. Das heißt, falls ein Bauvorhaben schon abgeschlossen ist, sind auch die Umweltfolgen des weiteren Betriebs oder eines eventuellen Rückbaus zu berücksichtigen. Dass ein Rückbau hohe Kosten mit sich bringen würde, dürfe dabei aber nicht das ausschlaggebende Argument sein, unterstrich Sharpston. Den konkreten Fall muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, die Richter dort baten ihre Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Hintergrund ist eine Klage der Grünen Liga Sachsen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Stadt Dresden von 2004. Ein Urteil dürfte beim EuGH in einigen Monaten fallen.