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EU-Kommission verklagt mehrere Mitgliedstaaten wegen unzureichender Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie vor EuGH

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Die Europäische Kommission verklagt Österreich, Finnland, Deutschland und Polen wegen unzulänglicher Umsetzung der dritten Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG vor dem Europäischen Gerichtshof. Dies hat sie am 10.12.2015 beschlossen. Bei den Vorwürfen geht es unter anderem um die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, das Wohnsitzerfordernis und den Anschluss an das EU-Führerscheinnetz.

Unzulässige Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, mangelnde Umsetzung des Wohnsitzerfordernisses

Die Kommission wirft Deutschland, Finnland und Polen vor, unter anderem Führerscheine auszustellen, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben, oder bestimmte Führerscheinklassen nicht korrekt zu definieren. Auch hätten Österreich und Deutschland in einigen Fällen den Inhabern bestimmter LKW- oder Busführerscheine ordnungswidrige Berechtigungen erteilt. Polen habe außerdem die Vorschriften zum ordentlichen Wohnsitz nicht korrekt umgesetzt, insbesondere im Hinblick auf Personen, die sich abwechselnd in verschiedenen Mitgliedstaaten aufhielten.

Finnland hat Anschluss an EU-Führerscheinnetz (RESPER) versäumt

Finnland wirft die Kommission zudem vor, den vorgeschrieben Anschluss an das EU-Führerscheinnetz (RESPER) versäumt zu haben. Der Informationsaustausch via RESPER hätte bereits am 19.01.2013 beginnen sollen. RESPER diene der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und solle sicherstellen, dass Führerscheine im Einklang mit den EU-Vorschriften ausgestellt werden. Niemand solle mehr als einen Führerschein besitzen.