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EU-Kommission leitet zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen deutsche Pkw-Maut ein

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Europäische Kommission hat am 28.04.2016 die zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die deutschen Mautpläne eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um seinen Verpflichtungen aus den EU-Verträgen nachzukommen. Kommt es dem nicht nach, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Diskriminierung auf zwei Ebenen gerügt

Die Kommission hält die für Deutschland geplante Maut in zweifacher Hinsicht für diskriminierend. Zum einen würden deutsche Nutzer – und ausschließlich diese – von der Straßennutzungsgebühr befreit, weil ihre Kfz-Steuer genau um den Betrag der Gebühr gesenkt werde. Zum anderen seien die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer.

Rechtlicher Hintergrund

Deutschland hatte am 08.06.2015 ein Gesetz zur Einführung einer Straßennutzungsgebühr für Pkw verabschiedet. Gleichzeitig wurde ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich Haltern von in Deutschland zugelassenen Pkws die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert.

Auch Großbritannien muss sich verantworten

Auch wegen einer diskriminierenden Lkw-Maut in Großbritannien hat die EU-Kommission ein Verfahren eingeleitet. So wurde das Vereinigte Königreich aufgefordert, zusätzliche Informationen über die Maut für schwere Nutzfahrzeuge vorzulegen, die es im April 2014 eingeführt hat. Die Kommission hält es für möglich, dass diese Straßennutzungsgebühr Spediteure diskriminiert, die nicht aus dem Vereinigten Königreich stammen. In ihrem Aufforderungsschreiben – der ersten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens – fordert sie von den britischen Behörden deswegen weitere Erklärungen ein. Das Vereinigte Königreich hat nun ebenfalls zwei Monate Zeit, um zu den von der Kommission vorgetragenen Argumenten Stellung zu nehmen. Sollte die Kommission die Antworten als unzureichend befinden, wird sie eigenen Angaben zufolge in Erwägung ziehen, mit der Übermittlung einer Begründeten Stellungnahme die zweite Stufe des Verfahrens einzuleiten.