Kein Strafverfahren gegen UN-Kommandanten wegen Srebrenica

Zitiervorschlag
Kein Strafverfahren gegen UN-Kommandanten wegen Srebrenica. beck-aktuell, 23.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170016)
Der Völkermord im bosnischen Srebrenica wird keine strafrechtlichen Folgen für den damaligen UN-Kommandanten Thom Karremans haben. Die niederländischen Behörden hätten in dem Fall ausreichend ermittelt, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 22.09.2016 in Straßburg. Auch die Entscheidung der Strafverfolger, den Niederländer nicht wegen Beihilfe zum Völkermord anzuklagen, sei gerechtfertigt gewesen. Die Hinterbliebenen von drei Opfern hatten sich gegen diese Entscheidung gewehrt (Az.: 49037/15).
8.000 muslimische Jungen und Männer ermordet
Im Juli 1995 ermordeten bosnisch-serbische Truppen in der UN-Schutzzone Srebrenica 8.000 muslimische Jungen und Männer, nachdem sich die niederländische Blauhelm-Einheit kampflos ergeben hatte.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Urteil vom 22.09.2016
- 49037/15
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Kein Strafverfahren gegen UN-Kommandanten wegen Srebrenica. beck-aktuell, 23.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170016)



