Der Einigungsvertrag wird 25 Jahre alt

Zitiervorschlag
André Stahl: Der Einigungsvertrag wird 25 Jahre alt. beck-aktuell, 31.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188711)
1000 Seiten und immer noch Streit: Vor 25 Jahren wurde das Ende der DDR besiegelt. In nur wenigen Wochen wurde 1990 der Einigungsvertrag ausgehandelt. Mängel räumen selbst die damals Beteiligten ein. Unmut darüber gibt es bis heute.
Viele Regelungen mussten nachgeschoben werden
Am 03.10.2015 ist es wieder soweit. Dann geht es einmal mehr um die Datschen – jene berühmten Wochenendhäuschen im Osten. Denn an diesem Tag läuft der Kündigungsschutz für die Pächter von Grundstücken samt Datsche in Ostdeutschland aus, die Nutzungsverträge schon vor der Wiedervereinigung am 03.10.1990 abgeschlossen haben. Es sei denn, sie hatten am Tag der Einheit vor 25 Jahren bereits das 60. Lebensjahr vollendet. So jedenfalls sieht es das "Schuldrechtsanpassungsgesetz" für diese Pachtverträge vor. Es ist eine jener stets heftig diskutierten Regelungen zu Vermögensfragen, die nachgeschoben werden mussten, weil der damals im Eiltempo ausgehandelte Einigungsvertrag nicht jedes Detail zur Vereinigung von DDR und Bundesrepublik klären konnte.
Immer wieder Streitigkeiten um Vermögensfragen
Was wiederum dazu führt, dass auch heute - 25 Jahre nach Unterzeichnung des in weniger als acht Wochen fertiggestellten Vertragswerks - immer noch heftig gestritten wird: über Ost-Datschen, Wasseranschlüsse, DDR-Diplome, Renten, "in der DDR geschiedene Frauen", Regierungs-Doppelsitze, Vereine - und, und, und. Erst im April 2013 hatten sich Bund und Ost-Länder abschließend über die Verteilung des verbliebenen DDR-Staatsvermögens verständigt.
Schnelle Wiedervereinigung
Über Sinn und Unsinn der schnellen Wiedervereinigung 1990 wird regelmäßig debattiert. Der Beitritt der "neuen Länder" zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG hat sich bekanntlich durchgesetzt - auch weil die ungeduldige Mehrheit der DDR-Bürger es so wollte. Die Alternative nach Art. 146 GG, also die Ausarbeitung einer neuen gemeinsamen Verfassung und eine spätere Vereinigung, wurde rasch verworfen.
Wenig von DDR übernommen
Dass der vom SED-Regime später verbotene Text der DDR-Nationalhymne nicht in eine gesamtdeutsches Hymne hinübergerettet wurde, haben die «Ossis» sicher verschmerzt. Angeblicher Grund: Das gehe nicht, weil der DDR-Text von Johannes R. Becher ein Neunzeiler sei, die Haydn-Melodie aber einen Achtzeiler verlange. Aber heute noch "Auferstanden aus Ruinen" zu singen, macht wohl auch keinen Sinn. Vielleicht sei es eher eine Frage der Veränderungsbereitschaft im Westen gewesen, meinte vor fünf Jahren Innenminister Thomas de Maizière (CDU): "Deutschland hätte von der DDR vielleicht nicht den Hymnen-Text, aber ruhig ein bisschen mehr übernehmen können als nur den grünen Pfeil und das Ampelmännchen." Wenigstens gab es noch die Empfehlung, das gelbe DDR-Fünfeckschild mit Waldohreule gesamtdeutsch als Naturschutzgebiet-Schild zu nutzen.
Chance für echte Neuerungen verpasst
Die Chance für echte Erneuerungen in ganz Deutschland wurde aber verpasst. Rückblickend wäre es sicher besser gewesen, nicht auf einen Schlag das gesamte westdeutsche Rechtssystem auf Ostdeutschland zu übertragen, räumte selbst de Maizière einmal ein. Immerhin: Als die Unterhändler Wolfgang Schäuble und Günther Krause (beide CDU) am 31.08.1990 jenen "Vertrag über die Herstellung der deutschen Einheit" in Berlin unterzeichneten, galt ein fein austariertes Ost-West-Verhältnis: Die Füllfederhalter der Marke «Markant» kamen aus der DDR, das Papier aus Bonn; angestoßen wurde mit West-Sekt in Ost-Kristallgläsern - so heißt es jedenfalls.
Schäuble: Wiedervereinigung und Einheit insgesamt recht gut gelungen
Schäuble meinte zur 25-Jahres-Bilanz, Wiedervereinigung und Einheit seien doch insgesamt recht gut gelungen. Krause gelangte mit dem Abstand von 20 Jahren schon 2010 zu dem Schluss: "So vieles gibt es nicht, was man hätte anders machen sollen oder können." Die Umsetzung aber hätte besser sein können. Was mit der Grund dafür ist, dass über den Wert von DDR-Bildungsabschlüssen immer noch Gerichte urteilen müssen. Oder dass über das Bonn-Berlin-Gesetz und den teuren Doppel-Regierungssitz alljährlich gestritten wird.
Berlin Hauptstadt - einige Ministerien aber noch immer in Bonn
Mit dem Einigungsvertrag wurde Berlin als Hauptstadt festgeschrieben. Ein Komplettumzug der Regierung von der alten Bundeshauptstadt am Rhein an die Spree wurde ausgeschlossen - als Lebensversicherung für Bonn. Auch wenn dies den Staat Millionen kostet und Bonn mit zugesicherten Konzernsitzen, Top-Organisationen und Milliarden mehr als entschädigt wurde. Jeder neue Beamtenposten in Berlin zulasten der alten Bundeshauptstadt erregt heftigst die Gemüter - parteiübergreifend vor allem in Nordrhein-Westfalen.
Forderung nach Vollendung der Einheit durch Komplettumzug
Im geltenden Koalitionsvertrag bekennen sich Union und SPD zum Berlin-Bonn-Gesetz. Noch immer haben sechs Bundesministerien offiziell ihren ersten Sitz in der "Bundesstadt" Bonn. Auch die "Regierungsflieger" sind in Köln/Bonn stationiert, weshalb viele Leerflüge anfallen. Auf ewig in Stein gemeißelt ist aber nichts. Inzwischen sind nur noch 38 Prozent der Ministeriums-Arbeitsplätze in Bonn ansässig - ein weiterer Rückgang gegenüber Dezember 2014 und aus Sicht der Bonn-Unterstützer ein Verstoß gegen das Gesetz. Der "Rutschbahneffekt" zulasten Bonns dauert an. Gerade Ost-Politiker argumentieren: Ein Komplettumzug erhöhe nicht nur die Effizienz, sondern sei auch ein wichtiger Schritt zur Vollendung der Einheit.
- dpa
Zitiervorschlag
André Stahl: Der Einigungsvertrag wird 25 Jahre alt. beck-aktuell, 31.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188711)



