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Bundesregierung

Ereignisse der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof waren für Bundespolizei nicht vorhersehbar

Carl von Ossietzky

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Einsatz der Bundespolizei in der Silvesternacht in Köln (BT-Drs. 18/7441) geantwortet, dass die Bundespolizei die damaligen Ereignisse, insbesondere die in Gruppen begangenen sexuellen Übergriffe, nicht habe vorhersehen können (BT-Drs. 18/7590). Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 03.03.2016 mit. Außerdem habe die Regierung auch eine Kleine Anfrage zur Videoüberwachung am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht (BT-Drs. 18/7440) beantwortet.

Antwort: Ereignisse der Silvesternacht ohne Beispiel

Laut Pressedienst schreibt die Regierung, dass es solche Ereignisse in der Vergangenheit in Deutschland nicht gegeben habe. In den vergangenen Jahren sei die Einsatzlage am Kölner  Hauptbahnhof im Wesentlichen geprägt gewesen durch große Menschenansammlungen auf der Domplatte, am Bahnhofsvorplatz sowie auf der Hohenzollernbrücke, durch "szenetypisches Verhalten der Menschenmenge" wie Alkoholgenuss und Abbrennen von Pyrotechnik sowie durch "dicht gedrängte Menschenmengen auf der Hohenzollernbrücke zur Verfolgung des mitternächtlichen Feuerwerkes" und veranstaltungstypische Kriminalitätsformen wie Eigentumsdelikte und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Im Unterschied dazu sei bei den Silvesterfeierlichkeiten 2015/2016 die Menschenansammlung ganz anders zusammengesetzt gewesen (1.000 bis 1.500 Personen überwiegend mit Migrationshintergrund). Außerdem sei die Tatbegehung bei den Eigentumsdelikten und bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung organisiert gewesen. Es habe zudem ein Solidarisierungsverhalten und ein gezieltes Vorgehen gegen die Polizei gegeben, die insbesondere den geschädigten Frauen zu Hilfe habe kommen wollen.

67 Einsatzkräfte waren vor Ort – 89 Straftaten aufgenommen

Weiter heißt es dem Pressedienst zufolge in der Antwort der Regierung, dass die Bundespolizeiinspektion Köln in der Silvesternacht durch eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit unterstützt worden sei und damit über eine Stärke von 67 Polizeivollzugsbeamten verfügt habe. In den Jahren zuvor habe die Stärke etwa 45 Polizeivollzugsbeamte betragen. In der Zeit von 21.40 Uhr bis 6.37 Uhr habe die Bundespolizei in dieser Silvesternacht am Hauptbahnhof Köln insgesamt 89 Straftaten aufgenommen: zehn sexuelle Nötigungen, sechs Beleidigungen auf sexueller Basis, drei schwere Raubstraftaten, sieben Raubstraftaten, einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs, einen besonders schweren Fall des Diebstahls, 44 Diebstähle, zwei Diebstähle mit Waffen, drei gefährliche Körperverletzungen und zwölf Körperverletzungen. Aufgrund der Gesamtsituation habe die Bundespolizei in Einzelfällen Maßnahmen der Gefahrenabwehr – und hier insbesondere dem Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen – Vorrang vor weitergehenden Ermittlungen eingeräumt. In diesen Fällen sei die Anzeigenaufnahme auf "unaufschiebbare Maßnahmen (unter anderem Identitätsfeststellungen von Tatverdächtigen, Geschädigten und Zeugen, Beweissicherung)" beschränkt worden.

Videotechnik kann wesentlich zur Aufklärung von Straftaten beitragen

Die zweite Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/7440) betrifft die Videoüberwachung am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht. In ihrer Antwort (BT-Drs. 18/7592) schreibe die Regierung, die Vorfälle zeigten, dass der Einsatz von Videotechnik "einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung derartiger Straftaten leisten kann". Ein angemessener Einsatz von Videotechnik auf Bahnhöfen könne grundsätzlich geeignet sein, Täter von ihren Vorhaben abzubringen oder sie "der beweiskräftigen Strafverfolgung nach Straftaten oder einem versuchten beziehungsweise begangenen Anschlag zuzuführen".  

Bundespolizei hat mehr als 780 Stunden Videoaufzeichnungen zur Verfügung gestellt  

Weiter verweist die Bundesregierung laut Pressedienst darauf, dass die Ermittlungen zu den Straftaten in der Silvesternacht im und um den Kölner Hauptbahnhof von der Landespolizei Nordrhein-Westfalen geführt würden. Die Bundespolizei habe die in ihrer rechtlichen Verantwortung aufgezeichneten Videodaten aus dem Kölner Hauptbahnhof – mehr als 780 Stunden – der Landespolizei Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, betreibt die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung am Hauptbahnhof Köln derzeit 49 Kameras im Bahnhofsgebäude, sechs Kameras auf dem Bahnhofsvorplatz und 32 Kameras auf den Bahnsteigen. Die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG nutzten die Videoüberwachung im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemeinsam. Die Videoaufzeichnung erfolge hierbei grundsätzlich in rechtlicher Verantwortung der Bundespolizei.