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Bundesrechnungshof fordert bessere Zusammenarbeit der EU-Staaten im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug

Rentenrebellen

Zur wirksamen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs mahnt der Präsident des Bundesrechnungshofes (BRH) Kay Scheller eine "noch bessere" Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten an. Diese müssten sich schneller über Verdachtsfälle informieren und die Qualität ihrer Daten erhöhen, so Scheller P { margin-bottom: 0.21cm;sich schneller über Verdachtsfälle informieren und die Qualität ihrer Daten erhöhe anlässlich der Veröffentlichung eines gemeinsamen Berichts der Rechnungshöfe Deutschlands, Österreichs und Ungarns zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug.

Fortschritte dank Frühwarnsystem EUROFISC

Zwar gebe es Fortschritte. Seit 2011 betrieben die EU-Mitgliedstaaten EUROFISC, ein Frühwarnsystem, mit dem sie sich über verdächtige Unternehmen und deren Abnehmer informieren. EUROFISC erhöhe die Chancen der nationalen Verwaltungen, Betrügern rechtzeitig auf die Spur zu kommen.

Aber Verbesserungen notwendig

Die Qualität der Daten, die IT-Unterstützung sowie die Reaktionszeiten und -quoten der Mitgliedstaaten müssten jedoch verbessert werden, wenn der Umsatzsteuerbetrug in der EU wirksam bekämpft werden solle. So liege beispielsweise die Quote der Rückmeldungen auf gegenseitige Anfragen unter den Mitgliedstaaten zum Status von Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 in einem Teilbereich von EUROFISC bei nur 33%, führt Scheller an.

Prüfung durch Rechnungshöfe deckte Schwachstellen auf

Zu diesem Ergebnis komme eine gemeinsame Prüfung der Rechnungshöfe Deutschlands, Österreichs und Ungarns. Sie haben laut BRH untersucht, wie ihre Staaten das Netzwerk EUROFISC einsetzen. Für Deutschland habe das Bundesfinanzministerium bereits zugesagt, die Empfehlungen der Rechnungshöfe aufzugreifen und noch bestehende Schwachstellen von EUROFISC anzugehen.

Steuerausfälle in Milliardenhöhe

Die Europäische Kommission schätze die jährlichen Umsatzsteuerausfälle innerhalb der EU auf etwa 168 Milliarden Euro. Ein Teil davon gehe auf Betrug durch Karussellgeschäfte zurück, so der BRH. Dabei nutzten Betrüger Schwächen im Umsatzsteuersystem der EU aus. Sie verkauften steuerfrei eingeführte Waren an Scheinhändler im Inland weiter und nähmen den dabei anfallenden Umsatzsteuerbetrag ein. Anstatt diesen an den Staat abzuführen, behielten sie den Betrag ein und tauchten ab.