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Bundesnetzagentur schaltet 300 ortsnähe vortäuschende Rufnummern ab

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von knapp 300 Rufnummern angeordnet, mit denen in Werbeanzeigen Ortsnähe des Unternehmens vorgetäuscht wurde. "Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur am 29.06.2016.

BNetzA: Vorgetäuschte Ortsnähe ist irreführende Werbung

Mit Hilfe der abgeschalteten Ortsnetzrufnummern sei in Werbeanzeigen vorgetäuscht worden, dass der Anbieter ein vor Ort ansässiges Unternehmen für Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten sei. Die abgeschalteten Nummern hätten eine Ortsnähe aber nur vorgegeben, so Homann. Tatsächlich sei eine Rufweiterleitung an den Sitz des Unternehmens verwendet worden. In den jeweiligen Vorwahlbereichen sei kein eigener Betriebssitz vorhanden gewesen. Gleichwohl sei es unterlassen worden, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung erfolgte, was eine irreführende Werbung darstelle. Darüber hinaus seien viele der Ortsnetzrufnummern gar nicht dem werbenden Unternehmen zugeteilt gewesen, erklärte der Präsident der Netzagentur die Sachlage.

VG bestätigt Anordnung

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der knapp 300 Ortsnetzrufnummern bestätigt. "Wenn Ortsnähe vorgetäuscht wird, geht die Bundesnetzagentur gegen solche Wettbewerbsverstöße vor. Wir überprüfen weitere Unternehmen, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen und werden dort ebenfalls einschreiten, wenn dies erforderlich ist", stellte Homann klar.