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Bundeskartellamt gibt Erwerb von Coops Sky-Filialen durch Rewe unter Auflagen frei

Produkthaftung 2026

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des operativen Geschäfts des norddeutschen Lebensmitteleinzelhändlers Coop eG aus Kiel durch den Kölner Lebensmittelkonzern Rewe unter Auflagen freigegeben. Im Verhältnis der Händler zu den Lieferanten kommt es nach Auffassung des Bundeskartellamtes nicht zu einer erheblichen Wettbewerbsbehinderung, auch für die Kunden sei nach dem Verkauf von 11 Filialen ausreichend Auswahl zur Wahrung des Wettbewerbs in allen Regionen vorhanden.

Rewe will seine Marktposition im Norden ausbauen

Coop betreibt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg rund 200 Filialen unter der Marke Sky. 2015 erzielte die Coop einen Umsatz von 1,23 Milliarden Euro. Rewe ist der zweitgrößte Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland. Ihr Umsatz betrug im Jahr 2015 ca. 36 Milliarden Euro. Der Rewe-Konzern verfügt bundesweit über rund 6.000 Filialen. Rewe plant mindestens 55% an der Supermärkte Nord Vertriebs GmbH & Co. KG i.G., Kiel zu erwerben, in die die Standorte der Coop eingebracht werden.

Filialverkauf verhindert Behinderung des Wettbewerbs in ländlichen Markträumen

Das Bundeskartellamt hat im Fusionsfall Rewe/Coop inhaltlich die gleiche Prüfung durchgeführt wie im Fusionsfall Edeka/Tengelmann. Auf der Absatzseite seien 45 regionale Markträume in Norddeutschland detailliert untersucht worden. Hierbei habe es sich überwiegend um ländliche Gebiete gehandelt. Darüber hinaus sei für Hamburg eine Analyse anhand von sieben Stadtbezirken vorgenommen worden. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass die Übernahme in den Regionen Boizenburg, Husum, Ludwigslust, Nauen, Röbel, Schwarzenbek, Schwerin und Wittenburg sowie in den Hamburger Stadtbezirken Nord und Harburg zu einer Behinderung des Wettbewerbs geführt hätte, wenn Rewe und Coop nicht bereits während des laufenden Verfahrens elf Filialen aus den betroffenen Regionalmärkten an die wettbewerblich unabhängige, mittelständische Bartels Langness-Gruppe verkauft hätten.

Mit Blick auf die Beschaffungsmärkte keine Bedenken

Auf den Beschaffungsmärkten – im Verhältnis der Händler zu ihren Lieferanten - kommt es nach Auffassung des Bundeskartellamtes durch die Übernahme von Coop durch Rewe nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Maßgeblich hierfür war die Tatsache, dass das eigenständige Beschaffungsvolumen von Coop lediglich einem Anteil von unter 0,5% am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels entspricht. Rewe und Coop sind bereits seit fast zehn Jahren in einer Einkaufskooperation verbunden, über die Coop 65-70% seiner Waren beschafft. Insoweit war Coop auf der Beschaffungsseite schon in der Vergangenheit nicht als unabhängiger Wettbewerber von Rewe zu sehen, der eine echte Ausweichalternative für die Lieferanten dargestellt hätte.