Bundeskartellamt billigt Vermarktungsmodell für Vergabe der Bundesligarechte ab 2017/18

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Bundeskartellamt billigt Vermarktungsmodell für Vergabe der Bundesligarechte ab 2017/18. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178016)
Der Ligaverband und die Deutsche Fußball Liga (DFL) haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt zur Beachtung umfangreicher Kriterien bei der Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2017/18 verpflichtet. Auf dieser Grundlage sieht das Bundeskartellamt keinen Anlass zum Einschreiten gegen die Zentralvermarktung.
Ligaverband und DFL legen sich Alleinerwerbsverbot auf
Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatten Ligaverband und DFL verschiedene Selbstverpflichtungen, insbesondere ein sogenanntes Alleinerwerbsverbot, vorgelegt. Es wird einem Bieter damit zukünftig nicht mehr möglich sein, alleiniger Rechteinhaber für alle Live-Spiele der Bundesliga zu werden. Das Bundeskartellamt hat die Selbstverpflichtungen nun für rechtsverbindlich erklärt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sieht eine Gefahr darin, wenn nur ein Inhaber der Live-Rechte am Markt wäre. Dies berge die Gefahr, dass der Innovationswettbewerb, insbesondere der von internetbasierten Angeboten, beschränkt werde.
Sky wird Rechte abgeben müssen
Aus ähnlichen Erwägungen haben die Regulierungsbehörden beziehungsweise die Gesetzgeber für andere wichtige europäische Ligen, etwa für die englische Premier League oder die italienische Lega Calcio, unter dem Stichwort “No-Single-Buyer-Rule“ bereits ein relativ strenges Alleinerwerbsverbot bei der Vermarktung der Fußball-Fernsehrechte vorgeschrieben, bei dem die Spiele der Anzahl nach zwischen mehreren Erwerbern aufgeteilt werden. Das Bundeskartellamt sieht es angesichts der von Ligaverband und DFL vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig – je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst sind – zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele (von insgesamt 306 Spielen) zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden.
Anforderungen an Alleinerwerbsverbot wegen starker Stellung des Free-TV moderat
Für die Tatsache, dass das Bundeskartellamt kein noch weitergehendes Alleinerwerbsverbot gefordert hat, spielte insbesondere auch die relativ starke Stellung des frei empfangbaren Fernsehens in Deutschland und des dort etablierten frühen Sendeplatzes der zeitnahen Highlight-Berichterstattung (derzeit ARD Sportschau) eine Rolle, den das Vermarktungsmodell der DFL weiterhin in dem bekannten Format vorsieht. Außerdem war zu berücksichtigen, dass sich Sport-Live-Berichterstattung im Internet derzeit noch in der Entwicklung befindet und bislang noch kein großes Publikum erreicht.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundeskartellamt billigt Vermarktungsmodell für Vergabe der Bundesligarechte ab 2017/18. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178016)



