BKartA billigt Vermarktungsmodell der DFL für Bundesligaspiele 2021/22
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt zur Beachtung umfangreicher Kriterien bei der Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2021/22 verpflichtet. Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatte die DFL verschiedene Selbstverpflichtungen, insbesondere ein sogenanntes Alleinerwerbsverbot, vorgelegt. Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben vom 20.03.2020 die Selbstverpflichtungen nun für rechtsverbindlich erklärt.