Bundesinnenminister verbietet PKK-Verlagsbetriebe

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Bundesinnenminister verbietet PKK-Verlagsbetriebe . beck-aktuell, 12.02.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/128631)
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am 12.02.2019 die "Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH" und die "MIR Multimedia GmbH" als Teilorganisationen der PKK verboten. Dies teilte das Ministerium mit. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kämen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute.
Geschäftsbetrieb dient allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK
Das Verbot stütze sich auf § 3 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 17, 18 S. 1 VereinsG. Laut Ministerium bestätigte sich nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume der Verdacht, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) diene. Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag würden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt. Damit würden die Wirkungen des PKK-Verbots systematisch ausgehöhlt.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesinnenminister verbietet PKK-Verlagsbetriebe . beck-aktuell, 12.02.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/128631)



