Steuerberater sehen bei Öffnung des deutschen Marktes für ausländische Steuerberater Schutz der Mandaten in Gefahr

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Steuerberater sehen bei Öffnung des deutschen Marktes für ausländische Steuerberater Schutz der Mandaten in Gefahr. beck-aktuell, 12.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186666)
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Pedro Cruz Villalon meint, Deutschland müsse seinen Markt für ausländische Steuerberater öffnen (BeckRS 2015, 81255). Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) warnt vor einer hierin liegenden Gefahr für den Schutz der Mandanten. Diese könnten sich dank der Berufsregelungen in Deutschland auf die hohe Qualität der Steuerberatung verlassen.
Generalanwalt sieht Dienstleistungsfreiheit verletzt
Der EuGH-Generalanwalt hatte in dem anhängigen Verfahren zur Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft am 01.10.2015 seine Schlussanträge vorgelegt. Im Streitfall geht es um eine Steuerberatungsgesellschaft nach englischem Recht mit Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien. Diese hatte für ein in Deutschland niedergelassenes Unternehmen die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2010 erstellt. Der EuGH-Generalanwalt vertritt die Auffassung, dass die deutsche Regelung gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt, da sie eine Anerkennung der Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft in Deutschland verlange.
BStBK sieht kein "Steuerberater-Privileg"
"Von einem angeblichen Steuerberater-Privileg kann keine Rede sein", sagte dagegen BStBK-Präsident Raoul Riedlinger. Der Kläger hätte einfach eine vollständige Meldung über seine Tätigkeit in Deutschland abgeben müssen. Nun von einem Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit zu reden, sei nicht haltbar. Das Steuerberatungsgesetz regle ausdrücklich eine steuerliche Beratung über die Grenze hinweg.
Riedlinger: Steuerberatungsgesetz nicht inkohärent
Riedlinger weist auch den Vorwurf des EuGH-Generalanwalts zurück, dass das Steuerberatungsgesetz inkohärent sei. Kritisiert wurde hier, dass das Steuerberatungsgesetz auch andere Personen zur Steuerberatung ermächtigt – und dies ohne vergleichbare Qualifikation wie Steuerberater. "Dieser Personenkreis verfügt nur über eine sehr eingeschränkte Befugnis, die sich ausschließlich auf die Abwicklung der eigenen Geschäftstätigkeit bezieht." Entsprechend dieser beschränkten Befugnis bestehe eine bereichsspezifische steuerliche Kompetenz. So dürften zum Beispiel Banken zu Fragen der Besteuerung von Kapitaleinkünften beraten; sie seien aber nicht umfassend zur Steuerberatung befugt.
BStBK: Berufung auf Dienstleistungsfreiheit hier rechtsmissbräuchlich
Ferner zeigt sich Riedlinger davon überrascht, dass mit dem Votum des EuGH-Generalanwalts die Interessen eines Geschäftsführers gefördert werden, der ein ehemaliger Steuerberater ist, dessen Bestellung aber wegen Vermögensverfalls und Beihilfe zur Steuerhinterziehung widerrufen wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch – wie im vorliegenden Fall – beabsichtigt wird, das Steuerberatungsgesetz zu umgehen.
- Redaktion beck-aktuell
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Steuerberater sehen bei Öffnung des deutschen Marktes für ausländische Steuerberater Schutz der Mandaten in Gefahr. beck-aktuell, 12.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186666)



