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BKartA

Verbot der Nutzung von PIN und TAN für bankenunabhängige Bezahlverfahren in Banken-AGB kartellrechtswidrig

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Das Bundeskartellamt hat das in den Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft enthaltene Verbot, die personalisierten Sicherheitsmerkmale PIN und TAN im Rahmen bankenunabhängiger Bezahlverfahren zu nutzen, für kartellrechtswidrig erklärt. Dies teilte die Behörde am 05.07.2016 mit. Sie rügt, dass die Klauseln den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter von Bezahlverfahren im Internet beschränkten und gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstießen.

Regelungen durch Sicherheitsbedenken der Banken nicht gerechtfertigt

Das BKartA moniert die "Sonderbedingungen für das Online-Banking" in den AGB der Deutschen Kreditwirtschaft, soweit sie Online-Banking-Kunden verbieten, die personalisierten Sicherheitsmerkmale PIN und TAN im Rahmen bankenunabhängiger Bezahlverfahren zu nutzen. Dadurch werde die Nutzung bankenunabhängiger und innovativer Bezahlverfahren beim Einkauf im Internet erheblich behindert. Die von der Kreditwirtschaft geltend gemachten Sicherheitsbedenken könnten die Regelungen nicht rechtfertigen. Das BKartA hat sich auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der beanstandeten Klauseln beschränkt und auf Antrag der Beteiligten die sofortige Vollziehung ausgesetzt.