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Bayern stellt Erklärfilme zum Straf-, Familien- und Zivilrecht für Flüchtlinge und Asylbewerber ins Internet

Produkthaftung 2026

Die bayerische Justiz hat im Internet eine Informationsseite für Flüchtlinge und Asylbewerber zur Rechtsbildung eingerichtet. Dies teilte das Bayerische Justizministerium am 25.02.2016 mit. Angeboten werden dort Erklärfilme zum Straf-, Familien- und Zivilrecht. "Wer zu uns nach Deutschland kommt, hat Anspruch auf den Schutz des Rechtsstaates und gleichzeitig die Verpflichtung, unsere Regeln zu achten. Dabei ist es ganz wichtig, dass Menschen, die länger hier leben, unsere Regeln kennen und respektieren", betonte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU).

Bedeutung des Strafrechts für Zusammenleben und Sicherheit

Der Film "Diebstahl, Betrug, Körperverletzung. Wie funktioniert das deutsche Strafrecht?" vermittele die Bedeutung des Strafrechts für das Zusammenleben und die Sicherheit der Menschen in Deutschland. "In Deutschland leben heißt: Gleichberechtigung von Mann und Frau" – unter diesem Titel würden wesentliche rechtliche Leitlinien des häuslichen Zusammenlebens in Deutschland dargestellt. Dabei spielten die Themen "Gleichberechtigung von Männern und Frauen", "Gewaltschutz in einer Partnerschaft oder Ehe" und "Rechte der Frau in der Ehe und bei der Kindererziehung" eine zentrale Rolle. Der Film "Verträge schließen – einhalten – kündigen. So funktioniert das deutsche Zivilrecht" erkläre unter anderem, was Vertragsfreiheit bedeutet und welche Rechte aber auch Pflichten bei einem Vertragsschluss entstehen.

Angebot mehrsprachig abrufbar

Die Themen würden sich ganz bewusst an alltäglichen Fragen orientieren, sagte Bausback. Zum Beispiel: Was darf ich? Was darf ich nicht? An wen kann ich mich in bestimmten Situationen wenden? Begleitend soll eine mehrsprachigen Broschüre unter dem Titel "So funktioniert die deutsche Rechtsordnung – eine Hilfestellung für Flüchtlinge und Asylbewerber" erscheinen. Die Informationsseite für Flüchtlinge und Asylbewerber ist auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Paschtu und Dari abrufbar.