Strafe wegen Zeigen eines Nazi-Tattoos

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Strafe wegen Zeigen eines Nazi-Tattoos. beck-aktuell, 22.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182911)
Im Prozess um ein öffentlich gezeigtes Nazi-Tattoo hat das Amtsgericht Oranienburg den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der vorbestrafte Verurteilte sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreistag.
Nazi-Tatoo verhöhnt KZ-Opfer
Vor dem AG Oranienburg bei Berlin hatte der 27-Jährige zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch “Jedem das Seine“ in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Der Mann ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Strafe wegen Zeigen eines Nazi-Tattoos. beck-aktuell, 22.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182911)



