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Kompass Karriere #10

Ich habe Angst vor dem Sitzungsdienst in der Strafstation - was tun?

Kompass Karriere Christian Walz

Diese Woche in der Ratgeberkolumne für (angehende) Juristinnen und Juristen: "Ich habe Angst vor dem Sitzungsdienst in der Strafstation. Wie gehe ich damit um und wie bereite ich mich am besten auf das Plädoyer vor, Herr Walz?"

Christian Walz: Zunächst sollten Sie die Angst vor dem Sitzungsdienst als das erkennen, was sie ist: Ganz normal. Und sich dann vor Augen führen, dass nicht der Sitzungsdienst als solcher Ihnen Angst macht – sondern Ihre eigene Bewertung des Sitzungsdienstes.

Vorab etwas Theorie (zu den praktischen Tipps sogleich!): In der Psychotherapie gibt es ein bekanntes Modell, das ich nicht müde werde, Referendarinnen und Referendaren als Tool für den gesunden Umgang mit Ängsten zu empfehlen: Das sogenannte ABC-Modell nach Albert Ellis. Danach sind unsere Gefühle nicht das unmittelbare Ergebnis äußerer oder innerer Reize ("Activating Events"); es kommt vielmehr ein – oftmals unbewusster – Zwischenschritt dazu, nämlich unsere eigene Bewertung der Situation ("Beliefs"), die nicht selten von irrationalen Glaubenssätzen über uns selbst geprägt ist und in uns schließlich die (unangenehmen) Gefühle hervorruft ("Consequences").

Übertragen auf die Angst vor dem Sitzungsdienst, sieht das etwa so aus:

  • A ("Activating Event"): Sitzungsdienst, der bald ansteht.
  • B ("Beliefs"): Ich werde das nicht gut schaffen, weil ich so was noch nie gemacht habe. Ich kann das nicht. Es wird schlimm werden.
  • C ("Consequences"): Angst vor dem Sitzungsdienst.

Wenn Sie sich dieses "ABC Ihrer Gefühle" bewusst machen, können Sie aktiv an Ihrem "B" arbeiten, denn die oftmals unbewussten Bewertungen sind nicht in Stein gemeißelt und nicht selten schlicht falsch. Falls Sie also Angst vor dem Sitzungsdienst haben, sind hier drei gute Gründe, Ihre Bewertung, die dem zugrunde liegt, zu überdenken.

Sie sind gut vorbereitet!

Sie werden durch Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder gut auf den Sitzungsdienst vorbereitet. Oft wird Ihnen Gelegenheit gegeben, in Arbeitsgemeinschaften "den Ernstfall" zu üben. Es gibt viel hilfreiche Literatur zum Sitzungsdienst im Allgemeinen und zum Plädoyer im Besonderen. Lesen Sie sich auch mal die Nr. 123 ff. RiStBV durch, die wichtige Vorschriften über Ihre Rolle in der Hauptverhandlung beinhalten. 

Es empfiehlt sich, für die Sitzung einen "Sitzungsrenner" mit einem Blanko-Plädoyer und einigen Merkblättern für bestimmte Verfahrenssituationen zu fertigen. Und nicht vergessen: Sie können sich jederzeit in einem Gericht Ihrer Wahl in öffentliche Hauptverhandlungen setzen und da "live und in Farbe" den Profis bei der Arbeit zuschauen, um von ihnen zu lernen.

Sie haben das Zeug dazu!

Sie haben das Zeug für die Aufgabe. Ihr eigener Dienstherr – Ihr Bundesland! – traut Ihnen nicht ohne Grund zu, die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Sie können das nämlich. Dass Sie über das notwendige materiell-rechtliche Wissen verfügen, haben Sie durch Ihr erstes Examen bewiesen. Das erforderliche strafprozessuale Wissen wird Ihnen – wie ausgeführt – in Vorbereitung auf den Sitzungsdienst beigebracht.

Die allermeisten von Ihnen werden auch schon mal länger vor anderen gesprochen haben – sei es in der mündlichen Prüfung, in Arbeitsgemeinschaften oder im Seminar. Und keine Sorge, man erwartet von Ihnen keine rhetorischen Meisterleistungen, sondern eine klare und einfache Sprache, die auch die Nichtjuristen im Raum – die Angeklagten! – verstehen können. Sie haben im freien Reden vor anderen noch wenig oder gar keine Erfahrung? Auch das ist kein Problem. Ich selbst bin eher introvertiert, bei Familientreffen oft die ruhigste Person am Tisch – und trotzdem gebe ich Vorlesungen an der Uni und hoste einen Podcast. Das Sprechen vor Menschen kann man lernen und am besten lernt man es – indem man es einfach macht. Deshalb sollten Sie den Sitzungsdienst auch als große Chance erkennen, sich diese – für fast alle juristischen Berufen wesentliche – Kompetenz anzueignen.

Es kann nichts schiefgehen!

Es kann nichts schiefgehen. Das Schöne am Sitzungsdienst ist, dass Sie praktisch nichts "kaputt machen" können. Die verfahrensfehlerfreie Durchführung der Hauptverhandlung ist zuvörderst die Aufgabe des Gerichts. Wenn Sie einmal nicht weiter wissen, können Sie jederzeit um eine Unterbrechung bitten. Keine Sorge, jede Volljuristin und jeder Volljurist im Gerichtssaal wird dafür vollstes Verständnis haben – sie alle waren einmal in gleichen Situation wie Sie! Während der Unterbrechung haben Sie insbesondere Gelegenheit, Ihre Ausbilderin bzw. Ihren Ausbilder oder die hierfür vorgesehene Rufnummer der Staatsanwaltschaft zu kontaktieren und/oder einen Blick in Ihre Unterlagen zu werfen. Vor allem einer Einstellung sollten Sie nie ohne vorherige Rücksprache zustimmen. 

Im schlimmsten Fall passiert also nichts. Im besten Fall "bescheren" Sie der Hauptverhandlung einen echten Mehrwert, etwa indem Sie durch geschickte Fragen dem Zeugen eine entscheidende Information entlocken, oder indem Sie durch ein sorgfältiges Plädoyer die Entscheidung des Gerichts vorwegnehmen.

In diesem Sinne hoffe ich, dass nach der Lektüre dieses Beitrages Ihr "ABC der Gefühle" folgendermaßen aussieht:

  • A ("Activating Event"): Sitzungsdienst, der bald ansteht.
  • B ("Beliefs"): Ich bin gut vorbereitet. Ich habe das Zeug für die Aufgabe. Es kann nichts schiefgehen.
  • C ("Consequences"): Zuversicht und Vorfreude auf eine spannende Herausforderung!
     

Kompass Karriere ist die wöchentliche Ratgeberkolumne von beck-aktuell. HEUTE IM RECHT für (angehende) Juristinnen und Juristen. Expertinnen und Experten beantworten Fragen zu Jurastudium, Referendariat, Berufseinstieg und Karriere im Recht, geben Orientierung im Paragrafendschungel und klare Tipps für kluge Entscheidungen auf dem Weg in den und im Beruf. Wenn auch Sie eine Frage zu einem dieser Themen haben, schicken Sie uns diese - gern auch anonym - an redaktion@beck-aktuell.de.

 

Die vorherige Kolumne finden Sie hier: Kompass Karriere #9: Wel­che Kar­rie­re­per­spek­ti­ven hat ein deut­scher Voll­ju­rist in der Schweiz? (Kim Vera Lindner)