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Kompass Karriere #9

Welche Karriereperspektiven hat ein deutscher Volljurist in der Schweiz?

Kompass Karriere mit Kim Vera Lindner

Diese Woche in der Ratgeberkolumne für (angehende) Juristinnen und Juristen: "Ich bin deutscher Volljurist interessiere mich aber für eine Karriere in der Schweiz. Wie sieht es dort in Verwaltung, Kanzlei und Unternehmen für mich aus, Frau Lindner?"

Kim Vera Lindner: Mit einem abgeschlossenen deutschen zweiten Staatsexamen kann man sowohl als Anwaltin oder Anwalt in einer Kanzlei oder aber in einem Unternehmen als In-House Legal Counsel (Syndikus) einsteigen. Zu den Berufschancen in der Verwaltung kann ich aus eigener Erfahrung wenig sagen; ausschließen würde ich diese Möglichkeit aber nicht. Den Weg ebnet hierbei im Wesentlichen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Als deutscher Volljurist kann man in der Schweiz an einer Eignungsprüfung teilnehmen, um den Schweizer Anwaltstitel zu erwerben (Art. 31 BGFA). Die konkreten Anforderungen sind kantonal unterschiedlich. Es werden vor allem diejenigen Rechtsgebiete geprüft, in denen sich das Schweizer Recht wesentlich vom deutschen Recht unterscheidet. Dieser Weg setzt voraus, dass man bereit ist, nochmals mindestens ein Jahr in die Prüfungsvorbereitung zu investieren. Im Ergebnis legt man ein drittes Staatsexamen im Schweizer Recht ab. Danach stehen einem als Schweizer Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt alle Wege offen.

Die Prüfung kann aber auch – unter vereinfachten Bedingungen – nach dem Berufseinstieg in der Schweiz berufsbegleitend abgelegt werden. Das bedeutet, dass eine Anerkennung bei einer nachgewiesenen mindestens dreijährigen anwaltlichen Tätigkeit im schweizerischen Recht oder nach einem Gespräch zur Feststellung der beruflichen Fähigkeiten erfolgen kann (Art. 30 Abs. 1 lit. bBGFA). Die Anforderungen für eine Anerkennung unterscheiden sich je nach Kanton erheblich.

Grundsätzlich gilt aber: Wer sich bis zum zweiten Staatsexamen durchgekämpft hat, wird auch den Einstieg in das Schweizer Recht schaffen.

Karriere in der Kanzlei

Als in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist es möglich, sich in eine öffentliche Liste der kantonalen Aufsichtsbehörde als EU-Anwältin eintragen zu lassen und in der Schweiz anwaltlich tätig zu sein (Art. 27 ff. BGFA). Auch die gerichtliche Vertretung ist damit grundsätzlich möglich; im Bereich der Pflichtverteidigung gibt es jedoch Einschränkungen (Art. 23 BGFA). In der Praxis dürfte eine anwaltliche Tätigkeit in der Schweiz daher am ehesten über eine Anstellung in einer Kanzlei führen. Zum Weg in die Selbstständigkeit – sei es mit Schwerpunkt deutsches Recht oder in der zunächst noch unbekannten Materie des Schweizer Rechts – kann ich dagegen wenig sagen.

Bei Bewerbungen in einer Kanzlei rate ich dazu, sich auf größere Kanzleien in der deutschsprachigen Schweiz zu konzentrieren, die Berührungspunkte mit deutschem oder europäischem Recht oder bereits deutsche Anwältinnen und Anwälte eingestellt haben. Dort wird der Mehrwert eines deutschen juristischen Hintergrunds eher erkannt als in kleineren Kanzleien, und die Bereitschaft dürfte größer sein, jemanden einzustellen, der im Schweizer Recht zunächst noch angeleitet werden muss.

Dabei ist der Markt überschaubar, sodass die Suche durchaus länger dauern kann. Auch deutsche Examensnoten werden eine Rolle spielen, selbst wenn die Schweizer mit dem deutschen Punktesystem nicht vertraut sind. Gehaltsmäßig sollte man die Erwartungen allerdings nicht zu hoch ansetzen: Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger verdienen in Schweizer Großkanzleien tendenziell weniger als in deutschen Großkanzleien. Anders als bei der Eignungsprüfung muss man sich dann vor allem die Schweizer Rechtsgebiete vertieft aneignen, die für die konkrete anwaltliche Tätigkeit relevant sind.

Karriere im Unternehmen

Fast alle großen Unternehmen in der Schweiz beschäftigen internationale Legal Counsel. Dort wird häufig auf Englisch kommuniziert, daneben aber auch auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Hier arbeiten Juristinnen und Juristen aus verschiedenen europäischen Ländern zusammen. Aus meiner Sicht ist dies oft der einfachste Weg in den Schweizer Arbeitsmarkt, weil man nicht selbst vor Gericht auftritt, sondern vor allem intern berät und mit externen Kanzleien zusammenarbeitet. Internationale Unternehmen sind gegenüber ausländischen juristischen Profilen sehr aufgeschlossen und beschäftigen oft spezifische Legal Counsel für die Länder, in denen sie Tochtergesellschaften oder Niederlassungen haben. Es besteht also ein Interesse an Angestellten mit Kenntnissen im deutschen und EU-Recht. Gleichzeitig praktiziert man vordringlich im Schweizer Recht und wird sich die erforderlichen Kenntnisse im Laufe der beruflichen Tätigkeit aneignen müssen. 
 

Kompass Karriere ist die wöchentliche Ratgeberkolumne von beck-aktuell. HEUTE IM RECHT für (angehende) Juristinnen und Juristen. Expertinnen und Experten beantworten Fragen zu Jurastudium, Referendariat, Berufseinstieg und Karriere im Recht, geben Orientierung im Paragrafendschungel und klare Tipps für kluge Entscheidungen auf dem Weg in den und im Beruf. Wenn auch Sie eine Frage zu einem dieser Themen haben, schicken Sie uns diese - gern auch anonym - an redaktion@beck-aktuell.de.

 

Die vorherige Kolumne finden Sie hier: Kompass Karriere #8: Wor­an er­ken­ne ich, ob Jura das Rich­ti­ge ist oder ich wech­seln soll­te? (Prof.  Susanne Hähnchen)