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Eins, zwei oder drei?

"Für einen Drittversuch im Examen gab es leider keine Mehrheit"

Drei Bauklötze mit 1, 2, 3 und einer mit einer Zielscheibe drauf
Reduziert ein zusätzlicher Versuch den Stress in der Examensvorbereitung? © Akmalism Photography / Adobe Stock

Aller guten Dinge sind drei? Daniela Brückner will Jurastudierenden einen regulären Drittversuch im Staatsexamen ermöglichen. Im Interview erklärt die NRW-Justizstaatssekretärin, warum zwei Versuche nicht reichen und wo sie außerdem Reformbedarf sieht.

beck-aktuell: Frau Staatssekretärin, im Juni fand die 97. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hamburg statt, auf der es auch um eine Reform der juristischen Ausbildung ging. Wie haben Sie die Gespräche empfunden?

Dr. Daniela Brückner: Die Gespräche waren insgesamt konstruktiv und haben gezeigt, dass es bei der Weiterentwicklung der juristischen Ausbildung unterschiedliche Perspektiven gibt. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir diese Fragen weiterhin gemeinsam und mit der gebotenen Sorgfalt beraten. Die Konferenz hat dafür einen guten Rahmen geboten.

beck-aktuell: Viele Studierende und Interessenvertretungen sind enttäuscht, dass die Politik einer grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung erneut eine Absage erteilt hat. Was halten Sie davon?

Dr. Brückner: Bei der juristischen Ausbildung handelt es sich um ein komplexes und vielschichtiges Thema, bei dem verschiedene Interessen und Gesichtspunkte zusammengebracht werden müssen. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass wir die Weiterentwicklung der Ausbildung sachlich und mit Blick auf die langfristigen Anforderungen beraten. Mein Eindruck ist, dass das bestehende System – der Einheitsjurist bzw. die Einheitsjuristin, die Staatsprüfungen, der Vorbereitungsdienst – zumeist nicht als solches in Frage gestellt wird. Gefordert werden Änderungen wie etwa der integrierte Bachelor, das E-Examen, eine Stoffreduzierung, Maßnahmen zur Verminderung des psychischen Stresses sowie eine verdeckte Zweitkorrektur. In Nordrhein-Westfalen haben wir vieles davon bereits umgesetzt, an anderen arbeiten wir zurzeit. Aus meiner Sicht wird aber auch die Digitalisierung weitere Veränderungen in der Juristenausbildung auslösen. 

"Ein Faktor für Stress ist die Begrenzung auf zwei Versuche"

beck-aktuell: Bei Diskussionen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen haben Sie sich für einen Drittversuch im Staatsexamen starkgemacht. Wieso?

Dr. Brückner: Das Thema ist mir sehr wichtig. Seit Längerem ist ein hoher psychischer Druck während der Ausbildung feststellbar. Ein Faktor dürfte auch die auf zwei begrenzte Anzahl möglicher regulärer Versuche sein. Zur Vermeidung dieses Stressfaktors erscheint es mir naheliegend zu prüfen, ob nicht eine weitere Wiederholungsmöglichkeit eröffnet werden kann und soll. Eine solche gibt es regelmäßig in anderen Studiengängen und – vor allem – auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Im Übrigen wird der Drittversuch nicht nur von den Interessenvertretungen der Referendarinnen und Referendare gefordert, sondern auch der Deutsche Juristinnen-Fakultätentag hat im Jahr 2024 einen befürwortenden Beschluss gefasst.

beck-aktuell: Wäre für die Einführung eines regulären Drittversuchs eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes notwendig oder könnte das Landesjustizprüfungsamt NRW diesen auch ohne eine Gesetzesänderung selbstständig einführen?

Dr. Brückner: Bundesrechtlich gibt § 5d Abs. 5 S. 1 DRiG vor, dass die staatliche Pflichtfachprüfung einmal wiederholt werden kann. Hier scheint mir der Wortlaut eindeutig: Eine selbständige Einführung durch die Justizprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen ist ohne bundesgesetzliche Anpassung nicht möglich. Aus unserer Sicht müsste deshalb entweder im Bundesgesetz die Möglichkeit des zweiten Wiederholungsversuchs normiert oder zumindest eine Länderöffnungsklausel aufgenommen werden. Im letzteren Fall haben dann die Länder die Möglichkeit, den Drittversuch im Landesgesetz einzuführen. Wir in Nordrhein-Westfalen würden das gerne tun.

"Bei der JuMiKo fand sich leider keine Mehrheit"

beck-aktuell: Wie fielen die Reaktionen auf Ihren Vorschlag aus? 

Dr. Brückner: Es gab unterschiedliche Rückmeldungen und einen guten Austausch zu den verschiedenen Aspekten des Vorschlags. Die Anregung fand insgesamt aber leider keine Mehrheit. Wir haben jedoch von Seiten der Studierenden und Interessenvertretungen äußerst positives Feedback erhalten, was mich darin bestärkt, mich weiter für gute Lösungen einzusetzen.

beck-aktuell: In einigen US-Bundesstaaten ist es möglich, das Bar Exam, also die Anwaltsprüfung, unendlich oft zu wiederholen. Wieso sprechen Sie sich überhaupt für eine Begrenzung der Versuche aus?

Dr. Brückner: Die juristische Ausbildung und die entsprechenden Prüfungsstrukturen unterscheiden sich international zum Teil erheblich. Für unser System kommt es aus meiner Sicht darauf an, einen angemessenen Ausgleich zwischen den individuellen Interessen der Studierenden und den Anforderungen an eine qualitätsvolle juristische Ausbildung zu finden. Die Begrenzung der Versuche dient zudem nicht nur der Vermeidung eines hohen Verwaltungsaufwandes, sondern soll auch Studierende davor schützen, weitere Lebenszeit in einen erneuten Versuch zu investieren. Durch die Einführung des gesetzlich normierten integrierten Bachelors haben wir einen universitären Abschluss geschaffen, der den Studierenden eine Möglichkeit eröffnet, mit einem Abschluss ins Berufsleben zu treten oder die akademische Karriere in anderen Bereichen fortzusetzen.

"Prüfungsgebühren sind problematisch"

beck-aktuell: Organisatorisch erscheint es eher unwahrscheinlich, dass viele Studierende vier oder mehr Versuche wahrnehmen. Zudem könnte man Teilnahmegebühren erheben, um die Länder nicht finanziell zu belasten, oder?

Dr. Brückner: Auf den ersten Blick erscheint es unwahrscheinlich, dass viele Studierende nach einem dritten Versuch weitere unternehmen. Ich befürchte nur, dass dann viele Studierende unzulänglich vorbereitet die ersten Versuche wahrnehmen. Dadurch erhöht sich das Prüfungsaufkommen insgesamt. Die Einführung von regulären Prüfungsgebühren erachte ich als problematisch. Das wäre eine Privilegierung Studierender, deren Startbedingungen aufgrund einer finanziellen Absicherung ohnehin besser sind. 

beck-aktuell: In den letzten Jahren wurden zahlreiche Reformideen diskutiert. Gibt es weitere Vorschläge, die Sie gerne umsetzen würden?

Dr. Brückner: In Nordrhein-Westfalen wird gerade intensiv über Veränderungen im bestehenden System diskutiert. Hier möchte ich den Diskurs nicht vorwegnehmen. Auf Bundesebene setzt sich Nordrhein-Westfalen seit Jahren für weitere Flexibilisierungen ein, so beispielsweise für die Anerkennung auch außerhalb der vorlesungsfreien Zeit absolvierter praktischer Studienzeiten.

"Viele Reformakteure argumentieren mit Herzblut"

beck-aktuell: Trotzdem geht es – abgesehen vom integrierten Bachelor und dem E-Examen – nicht vorwärts. Woran liegt das?

Dr. Brückner: Die Einführung eines integrierten Bachelors war ein Meilenstein: Für ein Studium gibt es zwei Abschlüsse. Mit dem E-Examen, das Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2024 flächendeckend in beiden Staatsprüfungen anbietet, wird die Digitalisierung konsequent umgesetzt. Das alleine sind in den letzten vier Jahren riesige Verbesserungen, die in diesem Umfang bei anderen Studiengängen nicht stattfanden.

Im Übrigen würde ich gerne die Ergebnisse des aktuellen Diskussionsprozesses abwarten. Grundsätzlich lässt sich sagen: Da viele Personen an der Juristenausbildung beteiligt sind – und erfahrungsgemäß alle "mit Herzblut" argumentieren – nimmt ein Prozess, an dessen Ende signifikante Veränderungen stehen, seine Zeit in Anspruch. Mir ist indes wichtig, dass der Ausbildungsrahmen auch von den meisten Beteiligten mitgetragen wird. Die in einen konstruktiven Austausch investierte Zeit zahlt sich nach meiner Erfahrung am Ende aus. 

"In NRW gibt es bereits viele kleine Verbesserungen"

beck-aktuell: Als Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen haben Sie es mit in der Hand, Reformen in NRW umzusetzen. Welche positiven Veränderungen gab es in den letzten Jahren im Bereich des Jurastudiums und des Rechtsreferendariats und worauf dürfen wir uns in der nahen Zukunft freuen?

Dr. Brückner: In den vergangenen Jahren hat sich in Nordrhein-Westfalen bereits Einiges bewegt: sowohl im Jurastudium als auch im Referendariat. Neben den bereits erwähnten Punkten wie der Einführung des E-Examens und des integrierten Bachelors hat es viele kleinere Verbesserungen gegeben und es wird in naher Zukunft weitere geben. So ist etwa auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens die Regelstudienzeit verlängert worden, was vor allem Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem BAföG zugutekommt.

beck-aktuell: Und für Referendarinnen und Referendare?

Dr. Brückner: Für den juristischen Vorbereitungsdienst sind umfangreiche Unterrichtsmaterialien geschaffen worden, die den Referendarinnen und Referendaren kostenlos zur Verfügung stehen und die ständig aktualisiert werden. Zudem gibt es einen Online-Klausurenkurs, der sehr gut besucht wird. Was mich besonders freut: Wir haben die Vermittlung und Reflexion des NS- und SED-Unrechts, die der neue § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG anmahnt, mit drei Ausbildungstagen fest in den juristischen Vorbereitungsdienst integriert und stellen fest, dass es den Referendarinnen und Referendaren ein echtes Anliegen ist, sich kritisch mit dem Missbrauch des Rechts und den Möglichkeiten auseinanderzusetzen, den demokratischen Rechtsstaat gegen Angriffe zu schützen.

Die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ist in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen und der anrechnungsfreie Hinzuverdienst aus etwaigen Nebentätigkeiten wurde erhöht. Lerntage zum Selbststudium in der Wahlstation sind seit einiger Zeit ausdrücklich vorgesehen.

Die Justizprüfungsämter führen inzwischen regelmäßig Veranstaltungen durch, in denen sie das Prüfungsverfahren darstellen, und dies ist nur eine von mehreren Maßnahmen, die die Prüfungsämter derzeit unternehmen, um mehr Transparenz zu schaffen und den psychischen Druck, der mit einer Prüfung verbunden ist, zu verringern. Die Prüflinge, die das Angebot, die Klausuren digital anzufertigen, sehr gerne angenommen haben, werden sich übrigens darauf freuen können, dass demnächst auch Gesetzestexte digital zur Verfügung gestellt werden. 

Den eingeschlagenen Weg wollen wir weitergehen. Auch künftig wird es darum gehen, genau hinzuschauen, wo Anpassungen notwendig sind und wie wir die juristische Ausbildung noch attraktiver und zukunftsfester gestalten können. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir auch in der nächsten Zeit wichtige Impulse setzen werden. Entscheidend ist dabei, die Erfahrungen aus der Praxis und die Perspektiven der Studierenden und Referendarinnen und Referendare einzubeziehen. Ein Punkt, der dringend in den Blick genommen werden müsste, ist der sehr umfassende Pflichtstoffkatalog. Aus meiner Sicht könnte und sollte er deutlich reduziert werden.

beck-aktuell: Vielen Dank, dass Sie uns Rede und Antwort gestanden haben.