"Wenn ich erst Partner bin, wird alles gut"

Zitiervorschlag
Dennis Hillemann: "Wenn ich erst Partner bin, wird alles gut". beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 08.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201526)
Viele Associates und Counsel erhoffen sich von einer Partnerschaft mehr Ruhe, Selbstbestimmung und einen überschaubareren Berufsalltag – und irren sich damit. Was sich mit der Ernennung tatsächlich verändert, verrät Dennis Hillemann.
Wer jahrelang in einer Kanzleistruktur arbeitet, die Mandatsvergabe nach oben delegiert, Verantwortung dosiert zuteilt und strategische Entscheidungen im Wesentlichen einer kleinen Gruppe vorbehält, entwickelt zwangsläufig die Vorstellung, dass der nächste Karriereschritt dies grundlegend ändert. Erst der Titel, dann die Ruhe. Erst die Ernennung, dann das selbstbestimmte Berufsleben. Diese Erwartung ist menschlich und in ihrer Entstehungslogik strukturell erklärbar — und sie ist gleichwohl eine Fehlvorstellung, die früher oder später korrigiert werden muss, in der Regel auf Kosten desjenigen, der sie gehegt hat.
Die Partnerschaft beseitigt keine der Reibungen, die den Berufsalltag bis dahin geprägt haben. Die Ernennung verlagert die Konflikte nur auf eine andere Ebene — und fügt neue hinzu, die vorher schlicht nicht existierten oder zumindest nicht als persönliche Verantwortung spürbar waren. Wer bis dahin Mandate bearbeitet hat, muss sie nun gewinnen und langfristig halten. Ab jetzt ist es nicht mehr die Vorgesetzte, die die Mandate nach Gunst oder Kapazität verteilt. Es gibt auch keinen Zufallsmechanismus mehr, der für eine kontinuierliche Auslastung sorgt. Akquisition ist kein Talent, das sich von selbst einstellt, sondern eine handwerkliche Disziplin, die Zeit und zudem die Bereitschaft erfordert, sichtbar zu sein — auch dann, wenn gerade kein konkretes Mandat winkt.
Was sich mit der Partnerschaft verändert
Gleichzeitig werden wirtschaftliche Kennzahlen zu persönlichen Steuerungsgrößen, die monatlich in Partnerrunden besprochen werden: Umsatz, Auslastung, die tatsächlich realisierte Vergütung im Verhältnis zum in Rechnung gestellten Honorar — kurz die Realisierungsquote, die in Kanzleien als Maß für Effizienz und Mandatsqualität gilt und zeigt, wie viel von dem, was man leistet, am Ende auch bezahlt wird. Wer bis dahin nie in Zahlen gedacht hat, lernt sie nun in einer Frequenz kennen, die wenig Spielraum für Gleichgültigkeit lässt.
Dazu treten Aufgaben, die im Angestelltenverhältnis weitgehend unsichtbar bleiben: die interne Positionierung in Gremien und strategischen Entscheidungsprozessen, das aktive Einbringen in Pitches jenseits der eigenen fachlichen Nische, die Mitgestaltung der Kanzleientwicklung in einer Weise, die über den eigenen Praxisbereich hinausreicht. Und schließlich — und das wird am häufigsten unterschätzt — die Teamführung: Associates und Counsel nicht bloß Arbeit zuzuweisen, sondern sie zu fördern, ihnen Mandate mit echtem Lernwert zu übertragen, sie bei schwierigen Sachverhalten zu begleiten, ohne ihre Selbstständigkeit zu untergraben, und Bedingungen zu schaffen, unter denen gute Leute bleiben wollen. Wer das als nachrangige Aufgabe behandelt, verliert Mitarbeitende, bevor er begriffen hat, dass er überhaupt eine Führungsrolle innehat.
Die Partnerschaft ist kein Zielzustand
Die Erfahrung zeigt ein wiederkehrendes Muster: Wer die Partnerschaft als Zielzustand behandelt — als Abschluss einer langen Anstrengungsphase, nach der endlich Normalität und Souveränität einkehren —, stellt in den ersten Monaten fest, dass der Titel keine drei Monate trägt. Die Rolle trägt hingegen Jahre. Der Unterschied ist nicht semantisch, sondern von praktischer Konsequenz: Der Titel ist eine formale Zuschreibung, die extern sichtbar ist und intern legitimiert. Die Einstellung zur Rolle — das Verständnis davon, was Partnerschaft bedeutet und welche Verantwortung sie konstituiert — bestimmt, ob jemand in ihr dauerhaft handlungsfähig bleibt.
Eine Anwältin, die Partnerin wird, weil sie den Titel will, und nicht, weil sie die damit verbundene unternehmerische Mitverantwortung tatsächlich gestalten möchte, wird früh merken, dass Ernüchterung einsetzt. Und diese kommt nicht vom Markt oder von der Kanzleiführung, sondern aus der eigenen Erwartungsarchitektur: aus der Vorstellung, dass ein Status eine Haltung ersetzen kann.
Wer abwägt, ob eine Partnerschaft das Richtige ist, sollte sich weniger fragen, wann der richtige Zeitpunkt für diesen Schritt ist, sondern vielmehr, warum sie oder er ihn gehen will – und ob diese Antwort auch dann trägt, wenn die ersten Jahre schwieriger sind als erwartet. Folgende drei Fragen erweisen sich erfahrungsgemäß als hilfreicher als die üblichen Karriere-Benchmarks:
Welche Art von Wertschöpfung will ich leisten, und für wen?
Die Partnerschaft verschiebt den Schwerpunkt der Arbeit. Statt fremde Mandate nur zu bearbeiten, steht jetzt die eigenverantwortliche Gestaltung dauerhafter Mandatsbeziehungen im Mittelpunkt. Wer fachliche Tiefe liebt, aber keine Freude daran findet, Vertrauen über Monate und Jahre aufzubauen, sollte ernsthaft prüfen, ob eine Partnerschaft das Richtige ist. Partnerinnen und Partner müssen Beziehungen auch dann aufrechterhalten, wenn ein Mandat nicht gut gelaufen ist, und müssen sich schon dann als Ansprechpartner für Probleme positionieren, wenn diese noch keine rechtliche Form angenommen haben.
Wem diese Arbeitsweise nicht zusagt, der sollte prüfen, ob eine exzellente Seniorität auf Counsel-Ebene nicht ebenso erfüllend und strukturell passender wäre. Ein Karriereweg, der nicht in die Partnerschaft führt, ist deshalb kein gescheiterter.
Wie verstehe ich Führung – als Ressource oder als Aufgabe?
Teams funktionieren nicht durch Hierarchie. Sie erfordern Zeit, Rückmeldung und die Bereitschaft, Verantwortung wirklich zu delegieren, statt sie formal zu übertragen und inhaltlich zu behalten.
Wer Mitarbeiterentwicklung als Zeitaufwand betrachtet, der von der eigenen fachlichen Arbeit ablenkt, wird dauerhaft in einem Rekrutierungs- und Einarbeitungskreislauf feststecken. Wer die Mitarbeiterentwicklung allerdings als Multiplikator begreift, baut eine Arbeitsumgebung auf, die die eigene individuelle Kapazität strukturell übersteigt und auch dann funktioniert, wenn die Partnerin oder der Partner selbst ausfällt.
Bin ich bereit, mich täglich neu zu rechtfertigen?
Die Partnerschaft ist nicht der Endpunkt des Lernens, sondern ein Anspruchsniveau, das die Anforderungen nach oben verschiebt: Mandantinnen und Mandanten, Märkte und Rechtslagen verändern sich schneller, als Berufserfahrung allein diese Veränderungen kompensiert.
Wer aufhört, aktiv zu lernen, Einschätzungen zu hinterfragen und Unsicherheit auch nach außen zuzugeben, wird nicht nur von der Kompetenz seiner Mitpartnerinnen und Mitpartner überholt, sondern auch von der Geschwindigkeit des Marktes selbst.
Partnerschaft als Rollenwechsel
Was in diesen Überlegungen nicht untergehen sollte, ist die rechtliche und organisatorische Dimension, die in der Diskussion innerhalb von Kanzleien auffallend oft ausgeblendet wird. Die Gründe hierfür sind vielfältig: So sind die Kandidatinnen und Kandidaten für die Partnerposition etwa oft auf die inhaltliche und persönliche Seite der Ernennung fokussiert.
Die Aufnahme in eine Berufsträgergesellschaft – ob als Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft nach dem PartGG, als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft oder als Beteiligter einer anderen Kanzleistruktur – ist zudem keine Beförderung im arbeitsrechtlichen Sinn, sondern ein Rollenwechsel mit erheblichen unternehmerischen Konsequenzen: persönliche Haftung oder kapitalmäßige Verlustbeteiligung, Kapitalbindung durch Pflichteinlagen oder Eigenkapitalbeteiligung, Mitwirkung an Governance-Entscheidungen und damit Mitverantwortung für die strategische Ausrichtung der gesamten Organisation. Wer das als bloße Formalität behandelt, übersieht, dass hier eine wesentlich andere Rechtsstellung entsteht – mit Pflichten, die weit über den Einzelmandatsbetrieb und die eigene Praxisgruppe hinausgehen und im Konfliktfall auch persönlich wirken.
Diese Dimension gehört zur Wahrheit über die Partnerschaft in einer Kanzlei, die im gesellschaftlichen Diskurs naturgemäß keine Rolle spielt. In einem Beruf, der auf Rechtssicherheit und die genaue Kenntnis von Rechtsfolgen ausgerichtet ist, sollte sie aber nicht übergangen werden. Wer Partnerin oder Partner wird, übernimmt unternehmerische Mitverantwortung – und diese Mitverantwortung beginnt nicht erst nach der Eingewöhnungsphase, sondern am ersten Tag.
Die Partnerschaft löst die Probleme vieler Anwältinnen und Anwälte nicht – sie tauscht sie aus. Wer das weiß, bevor er diesen Schritt geht, ist tragfähig. Wer die Wahrheit erst danach erkennt, zahlt Lehrgeld in einer Währung, die nicht eingeplant war.
Zitiervorschlag
Dennis Hillemann: "Wenn ich erst Partner bin, wird alles gut". beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 08.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201526)



