"Ein Gebot emotionaler Neutralität gibt es nicht“

Zitiervorschlag
Sabine Meuter; Yasmine-Lee Schwingenheuer: "Ein Gebot emotionaler Neutralität gibt es nicht“. beck-aktuell, 28.07.2026 (abgerufen am: 28.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202806)
Tötungsdelikte, sexueller Missbrauch, schwerste Kränkungen: Anwältinnen und Anwälte sind in ihrem Arbeitsalltag mit viel Unheil konfrontiert – eine enorme Herausforderung. Wie Junganwältinnen und -anwälte professionelle Distanz wahren, verrät Yasmine-Lee Schwingenheuer im Interview.
beck-aktuell: Frau Schwingenheuer, wenn eine Anwältin oder ein Anwalt im Mandantengespräch einen Vorfall geschildert bekommt, der jenseits der Grenze des Erträglichen liegt – darf sie oder er dann Emotionen zeigen?
Yasmine-Lee Schwingenheuer: Ja, selbstverständlich. Anwältinnen und Anwälte dürfen Emotionen zeigen. Es gibt kein Gebot emotionaler Neutralität und kein Verbot menschlicher Betroffenheit. Entscheidend ist, dass die Reaktion angemessen bleibt und die Mandantin oder den Mandanten in der jeweiligen Situation nicht zusätzlich belastet.
beck-aktuell: Wirkt das nicht unprofessionell?
Schwingenheuer: Nein, nicht unbedingt. Vom Berufsrecht wird zwar eine gewissenhafte, unabhängige und sachliche Berufsausübung gefordert. Von einem Sachverhalt emotional berührt zu sein und dies im Mandantengespräch zu zeigen, ist aber nicht per se unprofessionell.
"Wenn der Mandant den Anwalt tröstet, geht das zu weit"
beck-aktuell: Aber es gibt doch auch Grenzen, oder?
Schwingenheuer: Natürlich gibt es Grenzen. Wenn am Ende der Mandant oder die Mandantin den Anwalt oder die Anwältin trösten muss, dann geht das zu weit – das ist ein klares No-Go. Das völlige Verbergen von Emotionen kann aber auch schädlich sein. Gerade bei stark belasteten Menschen hilft ein beinahe mechanisch-kaltes und distanziertes Verhalten wenig. Ein solches Verhalten kann auf Mandantenseite sogar als Ablehnung wahrgenommen werden. Eine emotionale Zugewandtheit der Anwältin oder des Anwalts ist insofern wichtig, damit der Mandant oder die Mandantin Vertrauen aufbauen kann.
beck-aktuell: Welche Rolle spielt Empathie im Anwaltsalltag?
Schwingenheuer: Empathie, also die Fähigkeit, die Perspektive und die Gefühle eines anderen Menschen kognitiv nachzuvollziehen, spielt im Anwaltsalltag eine entscheidende Rolle. Sie hilft etwa bei der Sachverhaltsaufklärung, wenn es darum geht, die Motive, Ängste und Ziele einer Mandantin oder eines Mandanten besser zu verstehen. So kann es Aspekte geben, über die aus Scham, Angst oder Überforderung nicht gesprochen wird. Eine empathische Gesprächsführung kann dabei helfen, mögliche Unklarheiten oder Widersprüche behutsam anzusprechen und Raum für Erklärungen und Ergänzungen zu geben. Empathie verhindert auch, solche Reaktionen vorschnell als Unglaubwürdigkeit, fehlende Kooperation oder Widersprüchlichkeit zu bewerten.
Nicht zuletzt ist Empathie in der Risikokommunikation wichtig. Menschen können schlechte Nachrichten eher aufnehmen, wenn sie sich zuvor verstanden fühlen, so auch, wenn der Anwalt oder die Anwältin dem Gegenüber etwa mitteilen muss, dass es mangels eindeutiger Beweise keine Hoffnung auf ein erfolgreiches Gerichtsverfahren gibt.
"Professionelle Distanz und Empathie sind kein Widerspruch"
beck-aktuell: Wie passt die professionelle Distanz, die von Anwältinnen und Anwälten gefordert wird, mit Emotionen und Empathie zusammen?
Schwingenheuer: Der scheinbare Widerspruch beruht meiner Erfahrung nach darauf, dass viele unter professioneller Distanz Gefühlskälte oder innerliche Abschottung verstehen. Aber darum geht es nicht. Professionelle Distanz einerseits sowie Emotionen und Empathie andererseits passen im Grunde sehr gut zusammen. Professionelle Distanz bedeutet vor allem Rollenklarheit, Urteilsfähigkeit, Grenzklarheit, Eigenverantwortung und Selbstreflexion. Ich muss mir also bewusst machen: Ich bin nicht die Freundin oder der Freund, nicht die Retterin oder der Retter und auch nicht selbst Teil des Konflikts. Ich bin die anwaltliche Vertretung.
Das bedeutet aber nicht, dass Emotionen und Empathie keinen Platz hätten. Zur Empathie gehört das Wissen, dass meine Mandantin oder mein Mandant die Entscheidungen trifft und ich der- oder diejenige bin, die berät und vertritt. Ich bin zwar die Interessenvertretung, aber ich identifiziere mich nicht mit meiner Mandantin oder mit meinem Mandanten, ich bin nicht der oder die Betroffene. Ich bin nicht für das gesamte Wohlergehen der Mandantschaft verantwortlich, sondern für die Qualität meiner Beratung.
beck-aktuell: Wie können sich Juristinnen und Juristen psychisch von ihren Mandaten abgrenzen, damit sie nach Feierabend abschalten können?
Schwingenheuer: Das ist ein Punkt, der meines Erachtens leider bereits in der juristischen Ausbildung zu kurz kommt beziehungsweise kein Thema ist. Damit Anwältinnen und Anwälte sich psychisch gut von einem Mandat abgrenzen können, braucht es mehr als nur Willenskraft. Besonders belastende Tätigkeiten sollten nicht unbegrenzt und nicht ausschließlich von einer Person bearbeitet werden. Sinnvoll sind unter anderem Rotationen belastender Fälle und auch die Begrenzung der täglichen Sichtungsdauer. Damit Anwältinnen und Anwälte sich psychisch gut von einem Mandat abgrenzen können, sollten sie sich außerdem selbst gut kennen und möglichst früh wahrnehmen, wann sie an ihre Grenzen geraten.
"Tätigkeit als Anwältin und Dasein als Privatmensch trennen"
beck-aktuell: Was hilft im konkreten Fall?
Das ist individuell verschieden. Manchen hilft es, bewusst innezuhalten, die eigene Reaktion wahrzunehmen und den Atem zu regulieren. Auch ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft kann entlasten. Anderen hilft ein funktionales Abschlussritual, um offene Gedankenschleifen zu schließen, wie etwa das Notieren der nächsten konkreten Arbeitsschritte.
beck-aktuell: Wie können sich Anwältinnen und Anwälte auch sonst abgrenzen?
Schwingenheuer: Etwa, indem sie belastendes Material möglichst in Kanzleiräumen oder in einem klar abgegrenzten Arbeitsbereich sichten und nicht beiläufig im privaten Umfeld. So schafft man sich das Bewusstsein: Die Anwaltstätigkeit ist mein Beruf, zu Hause bin ich Privatmensch.
Hilfreich kann es auch sein, belastendes Material in überschaubaren Arbeitsabschnitten zu sichten und bewusst Pausen einzuplanen. Das können 10 oder 20 Minuten sein - die Dauer muss zur Person, zum Material und zur konkreten Aufgabe passen. Jedenfalls sollte ich mir klarmachen: Ich bin keine gute Juristin oder kein guter Jurist, wenn ich meine Belastungsgrenze immer weiter nach oben verschiebe. Professionell ist es vielmehr, die eigenen Grenzen wahrzunehmen und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen.
"Mit Kolleginnen und Kollegen sprechen, kann helfen"
beck-aktuell: Was können Anwältinnen und Anwälte akut tun, wenn sie etwa beim Sichten von Beweismaterial an ihre psychischen Grenzen geraten?
Schwingenheuer: Eine Sofortmaßnahme in einer solchen Situation ist, die Sichtung zu unterbrechen und räumliche Distanz zu schaffen. Man kehrt dem Schreibtisch oder dem Bildschirm den Rücken zu und macht etwa eine Atem- und Achtsamkeitsübung.
Ein Beispiel: Man richtet die Aufmerksamkeit nacheinander auf bis zu drei Gegenstände im Raum und lenkt sie damit weg vom belastenden Material zurück in den gegenwärtigen Augenblick. Anschließend nimmt man bewusst die Füße und den Kontakt zum Boden wahr und atmet ruhig. Auch ein etwas längeres Aus- als Einatmen kann dabei helfen, die körperliche Anspannung zu reduzieren.
Ebenfalls hilfreich ist es, nicht allein zu bleiben und mit Kolleginnen und Kollegen über die Inhalte zu sprechen. An diesem Punkt sind auch die Arbeitgeber gefragt. Sie sollten Raum für solche Gespräche schaffen und Unterstützung ermöglichen, wenn ein Mandat mit einer hohen psychischen Belastung verbunden ist. Je nach Fall kann es etwa sinnvoll sein, ein besonders belastendes Mandat gemeinsam zu betreuen.
beck-aktuell: Hätten Sie ein konkretes Beispiel, was Anwältinnen und oder Anwälte tun können, wenn sie das Gefühl haben, nach einem Mandantengespräch an ihre Grenzen zu stoßen?
Schwingenheuer: Eine Übung, um empathisch zu bleiben ohne den Gefühlszustand der Mandantschaft zu übernehmen, ist etwa, nach einem belastenden Gespräch drei Sätze schriftlich zu vervollständigen. Der erste Satz beginnt mit "Bei der Mandantin bzw. dem Mandanten nehme ich wahr…", der zweite mit "Meine konkrete berufliche Aufgabe ist…" und der dritte Satzanfang lautet "Nicht meine Aufgabe ist…". So kann man sich die eigene konkrete berufliche Aufgabe bewusst machen und sich innerlich besser abgrenzen.
Ich kann damit etwa Angst und Kontrollverlust bei einer Mandantin wahrnehmen, mir bewusst machen, dass meine Aufgabe darin besteht, Handlungsoptionen und Risiken zu klären, und es hingegen nicht meine Aufgabe ist, dieser Mandantin die Angst zu nehmen oder für sie rund um die Uhr verfügbar zu stehen. Gerade bei der Erreichbarkeit ist es wichtig, frühzeitig zu kommunizieren, wann und auf welchem Weg man kontaktiert werden kann.
"Junganwälte sollten sich die Kanzleikultur genau ansehen"
beck-aktuell: Welche sonstigen Tipps haben Sie für Junganwältinnen und -anwälte?
Schwingenheuer: Ich rate ihnen, sich die Unternehmenskultur in einer Kanzlei sehr genau anzusehen, bevor sie dort eine Stelle antreten. Bereits im Vorstellungsgespräch könnte gezielt danach gefragt werden, welche Hilfe angeboten wird, wenn ein psychisch stark belastendes Mandat zu bearbeiten ist.
Raten möchte ich Junganwältinnen und -anwälten jedenfalls, achtsam gegenüber sich selbst zu sein. Greife ich nach Feierabend häufig etwa zu Alkohol, Schlaf- oder Beruhigungsmitteln, um Stress abzubauen? Habe ich Schlafprobleme, weil ich bestimmte Bilder nicht aus dem Kopf bekomme? Grübele ich ständig über ein Mandat? Ziehe ich mich von Freunden und Familie zurück? Bekomme ich die Rückmeldung, immer zynischer zu werden?
Solche Warnzeichen sollten nicht bagatellisiert werden. Wenn sie anhalten oder den Alltag beeinträchtigen, sollte man sich frühzeitig ärztliche oder psychotherapeutische Unterstützung holen. Das ist kein Zeichen mangelnder Belastbarkeit oder mangelnder Disziplin, sondern ein verantwortungsvoller und professioneller Umgang mit sich selbst.
Die Fragen stellte Sabine Meuter.
Zitiervorschlag
Sabine Meuter; Yasmine-Lee Schwingenheuer: "Ein Gebot emotionaler Neutralität gibt es nicht“. beck-aktuell, 28.07.2026 (abgerufen am: 28.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202806)



