Diese Fehler kosten Jurastudenten im Examen Punkte

Zitiervorschlag
Christian Reckling-Krieten: Diese Fehler kosten Jurastudenten im Examen Punkte. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 01.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206746)
Bearbeitervermerk überlesen, falsche Schwerpunkte, Zeit verzettelt: Oft sind es keine Wissenslücken, die im Examen Punkte kosten. Prüfungsrechtler Christian Reckling-Krieten zeigt, welche Fehler immer wieder auftauchen und wie man sie vermeidet.
Das erste und zweite juristische Staatsexamen gehören mit zu den anspruchsvollsten Prüfungen in Deutschland. Über Jahre bereiten sich Examenskandidatinnen und Examenskandidaten intensiv darauf vor. Umso gravierender sind die Folgen, wenn das Ergebnis hinter den eigenen Erwartungen zurückbleibt oder das Examen sogar endgültig nicht bestanden wird.
Als Prüfungsrechtler begegnen einem genau diese Fälle in der Praxis ständig. Eins fällt dabei auf: Nicht immer sind es spektakuläre materielle Fehler, die eine Klausur nach unten ziehen. Beispielsweise, wenn ein Kandidat die einschlägige Anspruchsgrundlage nicht findet. Häufiger sind es grundlegende handwerkliche Schwächen, die sich durch die gesamte Bearbeitung ziehen und einen Gesamteindruck prägen, der ins "mangelhaft" oder gar "ungenügend" führt.
Eins vorweg: Die Vorbereitung auf die Klausuren legt den Grundstein für einen erfolgreichen Examensdurchgang. Dabei gibt es verschiedene Lerntypen: die Autodidakten, die Auswendiglerner, die Gruppenlernenden und so weiter. Es ist hilfreich, zu erkennen, welcher Lerntyp man ist. Viele Examenskandidatinnen und Examenskandidaten wissen schon nicht, wie sie mit der Fülle an Lernstoff umgehen sollen und wie sie ihn am besten behalten und anwenden können.
Es hat sich aber auch gezeigt, dass Jurastudierende mit jeder Übungsklausur sicherer werden. Die Zeiteinteilung für das Erstellen einer Lösungsskizze und das Herunterschreiben der Lösung gehen einem dann auch unter enormem Zeitdruck leichter von der Hand. Das ersetzt sicherlich nicht die Notwendigkeit, sich das materiell-rechtliche Wissen anzueignen, schafft aber die Basis dafür, auch mit völlig unbekannten und komplexen Sachverhalten bestmöglich am Gesetz zu arbeiten und dabei die Ruhe nicht zu verlieren.
Der Bearbeitervermerk wird nicht gelesen
Ein Fehler, der häufig auftaucht, besteht darin, dass die Prüflinge zwar umfangreich juristisch argumentieren, aber die eigentliche Prüfungsfrage aus dem Blick verlieren. Der Bearbeitervermerk ist – neben den Angaben aus dem Klausursachverhalt – das Herzstück der Bearbeitung. Er enthält konkrete Hinweise an den Prüfling und verrät auch, was nicht geprüft werden muss.
Dementsprechend oft ist auch im Rahmen einer Prüfungsanfechtung in den Voten zu lesen, dass der Prüfling den Bearbeitervermerk nicht oder nicht aufmerksam gelesen hat. So kommt es häufig vor, dass ein Sachbericht geschrieben wird, obwohl er erlassen war. Ebenso werden Normen geprüft, die nicht hätten geprüft werden dürfen. Im zweiten juristischen Staatsexamen werden häufig die Wenn-dann-Hinweise nicht beachtet, insbesondere für den praktischen Teil. Wenn beispielsweise kein gerichtliches Vorgehen im Rahmen einer Anwaltsklausur erforderlich sein sollte, sollen die Prüflinge stattdessen nur ein Mandantenanschreiben anfertigen.
Daraus folgt: Bearbeitervermerk mehrfach und genau lesen!
Wer den Klausursachverhalt nicht ausschöpft, lässt Punkte liegen
Für die Examensklausur gilt: Zuerst den Bearbeitungshinweis lesen, dann den Klausursachverhalt. Die zweite Fehlerquelle liegt in einem unzureichenden Umgang mit dem Sachverhalt.
In beiden juristischen Staatsexamina steht kein Detail ohne Grund im Sachverhalt. Auffällige Formulierungen, ungewöhnliche Handlungen, zeitliche Abläufe oder bestimmte Angaben zu Personen und Rechtsverhältnissen können Hinweise auf die zu bearbeitenden Rechtsprobleme enthalten, die sich dann als Schwerpunkte in den Voten der Korrektorinnen und Korrektoren finden lassen.
Wer diese wertvollen Informationen nicht aufgreift, verliert bei der Falllösung wichtige Punkte.
Der Aufbau kann mehr kaputtmachen, als viele denken
Juristische Klausuren sind keine reine Wissensabfrage. Der Aufbau eines Gutachtens, eines Urteils, einer Anspruchsgrundlage, einer Klage etc. ist Teil der juristischen Arbeitsleistung und gehört damit zum Bewertungsvorgang. Übungsklausuren zu schreiben und die Basics zu beherrschen, ist auch hierfür von elementarer Bedeutung.
Wer Prüfungsreihenfolgen vertauscht, zentrale Voraussetzungen an der falschen Stelle prüft oder sich in Nebenproblemen verliert, zeigt, dass er die Grundlagen nicht beherrscht, und macht es dem Prüfenden zudem schwer, die eigentliche Argumentation nachzuvollziehen und Punkte zu vergeben.
So fällt im ersten juristischen Staatsexamen oft auf, dass einige Kandidatinnen und Kandidaten insbesondere im Strafrecht und im Öffentlichen Recht den Prüfungsaufbau nicht sicher beherrschen. Dann bereitet bereits der Aufbau eines Strafdelikts im Versuch oder in der Variante eines Unterlassungs- oder Fahrlässigkeitsdelikts Schwierigkeiten. Im Öffentlichen Recht scheitern die Prüflinge gerade im Baurecht an Aufbaufragen, so unter anderem bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung oder den Voraussetzungen einer Baunutzungsuntersagung. Im Zivilrecht gehören unvollständige Normenketten zu den verbreiteten Fehlerquellen. Häufig beachten Prüflinge die Sperrwirkung von Normen nicht. Der größte Fehlerklassiker schlechthin: Ein Verstoß gegen das Trennungs- und Abstraktionsprinzip.
Lehrbuchartiges Wissen wird zum Problem
Ein bemerkenswert häufiges Phänomen zeigt sich bei Klausuren, die (überdurchschnittlich) viele Seiten mit zahlreichen Meinungsstreitigkeiten, umfangreiche Kommentarfundstellen im zweiten juristischen Staatsexamen oder eine hohe Anzahl von Definitionen aufweisen. Die Prüflinge möchten dadurch möglichst viel Wissen präsentieren. Trotzdem fällt die Bewertung schlecht aus.
Der Grund liegt häufig darin, dass das Wissen nicht zielgerichtet eingesetzt wird. Wer jeden bekannten Meinungsstreit in der Klausur auf mehreren Seiten ausbreitet, obwohl er für die Entscheidung des Falles kaum oder schlimmstenfalls gar keine Bedeutung hat, investiert wertvolle Prüfungszeit an der falschen Stelle. In den Voten heißt es dann oft, "lehrbuchartig", "überflüssig" oder "danach war nicht gefragt".
Beide juristische Staatsexamina verlangen nicht nur die gezielte Wissensabfrage, sondern vor allem die von den Prüfenden geforderte Schwerpunktsetzung. Prüflinge müssen erkennen, welches Problem entscheidend ist, welche Fragen kurz abgehandelt werden können und an welcher Stelle eine vertiefte juristische Argumentation erforderlich ist. Das konkrete Ergebnis ist daher weniger entscheidend als die Argumentation, die zum Ergebnis führt.
In den Prüfervoten finden sich regelmäßig Kritiken wie "oberflächlich", "rudimentär", "knapp" oder "nicht hinreichend vertieft". Damit ist zumeist eine fehlende Schwerpunktsetzung gemeint. Diese zu erkennen und die Probleme in gebotener Tiefe, jedoch auch in der nötigen Kürze, abzuhandeln, lässt Punkte regnen. Eine falsche Schwerpunktsetzung führt wiederum zu hohen Punktabzügen.
Die Einteilung der Prüfungszeit priorisieren
Ein weiterer, in der Prüfungsanfechtung kaum behebbarer Fehler in beiden Staatsexamina ist die falsche Zeiteinteilung. In beiden Examina ist es unerlässlich, sich auf die Zeiteinteilung zu konzentrieren und dies zu üben. Es nützt nichts, wenn der Prüfling ein umfangreiches Konzeptpapier erstellt hat, die einzelnen Prüfungspunkte mangels Zeit dann aber nicht mehr vollständig zu Papier bringen kann. Das kostet Punkte. Insoweit ist Zeitmanagement wertvoll und maßgeblich für die Frage, ob die Aufgaben vollständig bearbeitet wurden.
Rechtschreibung und Grammatik als Zünglein an der Bewertungswaage
Einige beschreiben es als Fluch, andere als Segen: die Einführung der E-Klausur. Wer eine kaum lesbare Handschrift besitzt, darf sich glücklich schätzen, weil er die Klausurlösung jetzt am Laptop tippen kann. Das befreit aber nicht komplett davon, Rechtschreibung und Grammatik zu beachten. In Prüfungsanfechtungen fallen regelmäßig Klausuren auf, in denen auf jeder Seite zehn bis 20 Zeichensetzungs- und Rechtschreibfehler vorhanden sind. Das darf nicht sein.
Wenn die Klausur noch von Hand geschrieben wird, sollte man zumindest anfangs für ein sauberes Schriftbild sorgen. Denn das ist der erste Eindruck für den Prüfenden und sorgt für einen positiven Einstieg. Insbesondere im zweiten juristischen Staatsexamen sollten bei einer Urteilsklausur das Rubrum und der Tenor im Schlaf beherrscht werden, da an dieser Stelle leicht Punkte zu holen sind.
Was sich in einer Prüfungsanfechtung häufig noch retten lässt
Das bedeutet allerdings keineswegs, dass eine schlechte Bewertung einer Klausur nicht erfolgreich angefochten werden kann. Im Gegenteil: Im Rahmen von Prüfungsanfechtungen zeigt sich immer wieder, dass Bewertungsfehler und tatsächliche Leistungsdefizite nebeneinanderstehen können.
Interessant wird es insbesondere dann, wenn Prüferinnen und Prüfer vertretbare Lösungsansätze nicht erkennen, zutreffende Ausführungen übersehen oder wesentliche Teile der Bearbeitung nicht oder nur unzureichend berücksichtigen. Dann geht es darum, die Grenzen des prüferischen Bewertungsspielraums zu bestimmen.
Die beste Strategie beginnt allerdings nicht erst nach dem Examen. Wer sich optimal vorbereitet, den Sachverhalt konsequent auswertet, Schwerpunkte setzt, sauber subsumiert und die Argumentation auf die konkrete Fragestellung ausrichtet, vermeidet genau diejenigen Fehler, die sich später nur noch schwer korrigieren lassen.
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Christian Reckling-Krieten: Diese Fehler kosten Jurastudenten im Examen Punkte. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 01.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206746)



