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Kolumne

Rentenreform unter Druck

Rentenbescheid mit Geldstücken
© Stockfotos-MG/adobe

Mit den anstehenden Landtagswahlen in zwei ostdeutschen Bundesländern sowie in Berlin hat auch der Populismus wieder an Fahrt aufgenommen.

Parteiübergreifend fordern vier Ministerpräsidenten, die Rente mit 63 (die ja längst keine mit 63 ist, sondern inzwischen aufgrund der gestiegenen Regelaltersgrenze eine mit 64 Jahren und acht Monaten) beizubehalten.Ihre Argumente bedienen sich nicht der kleinen Münze. Es gehe um nicht weniger als die Verhinderung einer „Ungerechtigkeit“, die „Berücksichtigung ostdeutscher Identität“ und die „Anerkennung einer Lebensleistung“. Eine Abschaffung sei eine faktische Rentenkürzung. Die Schweriner Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, dass sie „alles dafür tue, das zu verhindern“.

Würde man solchem Gerede nachgeben – die Rentenreform wäre am Ende, bevor sie angefangen hat. Fakt ist: Hier geht es zunächst einmal um die Abschaffung einer Ungleichbehandlung. Wer dieselben Rentenpunkte über einen längeren Zeitraum erarbeitet hat, soll früher in Ruhestand gehen als der, der dies in weniger Jahren getan hat. Diese Ungleichbehandlung widerspricht dem Äquivalenzprinzip, das für die Rentenversicherung prägend ist. Pro x EUR verbeitragter Verdienst y Rentenpunkte: egal wann und wie erworben – ob mit harter körperlicher Arbeit unter sengender Sonne oder mit Büroschlaf im vollklimatisierten Homeoffice. Doch ob ich zwei Jahre in hälftiger Teilzeit gearbeitet habe oder ein Jahr Vollzeit, macht bei der Rente mit 63 auf einmal einen Unterschied. Wer hier differenzieren will, wird bei jeder Unterscheidung absurde Wertungswidersprüche in Kauf nehmen.

Auch ist es falsch zu sagen: „Wer so lange gearbeitet hat, der hat es sich verdient.“ Wer erst mit 35 aus dem Ausland zu uns gekommen ist, sich dann aber schnell in den Arbeitsmarkt integriert hat, hat wohl nicht weniger Lebensleistung hinter sich gebracht, wenngleich einige Jahre davon im Heimatland. Und ist das Studium, das zur Arbeitsaufnahme vielleicht erst mit Mitte 20 geführt hat, keine Lebensleistung, die es anzuerkennen gilt? Wieso kann er oder sie dann erst später in Rente gehen, obschon vielleicht genauso viel eingezahlt wurde – obwohl in weniger Arbeitsjahren? Alle Bildungspolitik der jüngsten Jahrzehnte zielte auf eine höhere Akademikerquote. Welches Signal ist es zu sagen: Bei der Rente behandeln wir Dich aber schlechter!

All das wird ausgeblendet. Ignoriert wird zudem, dass wir auf Fachkräfte angewiesen sind und mit immer längerem Lebensalter auch länger arbeiten müssen. Die Kommission Alterssicherung hat das erkannt, wogegen es nun wahlkampfbedingt geleugnet wird. Es gab auch schon eine Zeit vor der Rente mit 63, als es also auch für besonders langjährig Versicherte zumutbar war, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Die Sozialversicherung steht heute unter größerem Finanzierungsdruck denn je. Eine Abschaffung der Regelung würde die gesetzliche Rentenversicherung pro Jahrgang um rund 10,4 Mrd. EUR entlasten. Jetzt braucht es politischen Mut und Durchhaltekraft.

Dieser Text stammt aus Heft 36/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.