Materielle Gerechtigkeit?

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Christoph Degenhart: Materielle Gerechtigkeit?. beck-aktuell, 22.07.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10651)
Kurz vor Toresschluss hat der 19. Deutsche Bundestag einen, so will es scheinen, elementaren Gesetzesbeschluss gefasst: ein „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“. Wer wäre schon gegen Gerechtigkeit, gar gegen materielle Gerechtigkeit? Bei näherem Hinsehen erweist sich die anspruchsvolle Bezeichnung freilich als ein Fall von schönfärbendem und verschleierndem Sprachgebrauch. Hinter dem Gerechtigkeitspathos verbirgt sich ein Angriff auf den zum Kernbestand liberal-rechtsstaatlicher Strafrechtspflege zählenden, in das römische Recht zurückreichenden, nun in der Tat elementaren Grundsatz des ne bis in idem.
Nicht nur der Inhalt des Gesetzes ist es, der hier das Votum des Verfassungsrechts provozieren muss – es ist auch die Gesetzesbezeichnung. Sie insinuiert einen Gegensatz zwischen formeller und materieller Rechtsstaatlichkeit und trifft hierin auf eine verbreitete, mitunter auch medial beförderte Sehweise, wonach rechtsstaatliche Kautelen im Verfahren materielle Gerechtigkeit behindern. Aufgabe des Gesetzgebers gerade im Strafrecht ist es, das „Gerechtigkeitsempfinden“ der Bevölkerung rechtsstaatlich zu domestizieren – das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit verfehlt dieses Anliegen des Rechtsstaats.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Christoph Degenhart: Materielle Gerechtigkeit?. beck-aktuell, 22.07.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10651)



