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Glosse

Kleiner Kläffer

Junger Jack-Russell-Terrier mit Blatt auf dem Kopf.
Jack-Russell im Herbst (Symbolbild) © Delphotostock/adobe

Keine Frage, so ein kleiner, plärriger Kläffer in der Dauerschleife, der nicht im Traum daran denkt, sich wieder einzukriegen, kann einem ganz schön auf die Nerven gehen.

Aber wer wird deshalb denn gleich in die Luft gehen? Ein robuster Rüde, der meinte, bissig für Ruhe sorgen zu müssen (OVG Schleswig Beschl. v. 10.9.​2026 – 4 MB 33/26).

Der Antragsteller und Beschwerdeführer in dem Fall war Halter eines Malinois, eine Hunderasse, die besonders gern beim Zoll und Militär sowie der Polizei eingesetzt wird. Vielleicht deshalb agieren diese Tiere schon mal nach dem Motto: „Erst schießen bzw. beißen, dann fragen“, was eines schönen Tages eine Jack-Russel-Terrier-Dame, die auf den bezaubernden Namen „Fienchen“ hörte, zu spüren bekam. Allerdings erst, nachdem sie auf die fatale Idee kam, dem Malinois zu zeigen, wer hier das Sagen habe. Voller Inbrunst kläffte sie zu ihrem verdatterten Artgenossen rauf, dem sie immerhin bis zur Brust reichte, wenn sie sich imposant vor ihm aufkofferte, hopste dazu vor dessen Nase hin und her wie ein aufgezogener Duracell-Hase mit ganz frischen Batterien und zog bedrohlich an der Leine. Der Malinois sah sich das erstmal an, und weil Fienchen partout keine Ruhe gab, biss er herzhaft zu. In Fienchens Nacken klaffte daraufhin eine 12x 8 cm große Wunde, Haut und Unterhaut waren durchtrennt, und die Kläfferei, nicht die heldenhafte Hündin, erstarb umgehend. Der Ordnungsbehörde reichte dieser Vorfall, um den dünnhäutigen Malinois als gefährlich im Sinne von § 7 I 1 Nr. 3 Alt. 1, S. 2 HundeG einzustufen, verpasste ihm neben einem Leinenzwang einen Maulkorb und stellte seinem Halter ein sattes Zwangsgeld in Aussicht. Der hielt diese Maßnahmen natürlich für völlig überzogen. Zwar habe sein Liebling nicht das Zeug zum Schoßhündchen, aber gefährlich sei der definitiv nicht. Und wer hat hier eigentlich wen angegriffen? Doch diese Argumentation verfing auch beim OVG nicht. Wer einem anderen Hund eine gravierende Bisswunde zufüge, sei nun mal gefährlich im Sinne des HundeG. Und nein, der Malinois habe sich nicht im Verteidigungsmodus befunden, weil Fienchen ihn nicht angegriffen habe, sondern ihm nur mit ihrem Rumgekläffe und -gehopse verständlicherweise auf die Nerven gegangen sei. Derartige Drohgebärden müsse auch ein Malinois aushalten, wenn er nicht als gefährlich eingestuft werden wolle. Und dass der Halter an der angeordneten Begutachtung seines beißwütigen Vierbeiners nicht mitwirken wollte, sagt über dessen Gefährlichkeit möglicherweise mehr aus als der herzhafte Biss in Fienchens Nacken (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2026, 22262).

Dieser Text stammt aus Heft 40/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.

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