Ohne Worte

Zitiervorschlag
Ohne Worte. beck-aktuell, 10.02.2025 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/7116)
Wenn Worte fehlen oder schlicht die Zeit für längliche Erklärungen, können Emojis weiterhelfen. Die bunten Piktogramme bieten mittlerweile eine breite Palette für quasi jede Gefühls- und Stimmungslage. Das wusste auch unsere Altkanzlerin zu schätzen. Zumindest verriet sie vor einigen Jahren in einem Interview, dass sie am liebsten ganz klassisch das Smiley verwende.
Und wenn es mal nicht so gut laufe, auch schon mal das mit der Schnute – ein Bild sagt mehr als tausend Worte, allerdings nicht immer mit der gebotenen Eindeutigkeit. Dann muss man den Erklärungswert im Wege der Auslegung ermitteln. Das OLG München hat jüngst vorgemacht, wie das geht (Urt. v. 11.11.2024 – 19 U 200/24 e).
In dem Fall stritten sich ein Immobilienunternehmer und ein Autohändler aus dem obersten Premiumsegment darüber, ob sie sich per Emoji über eine Lieferfristverlängerung für einen Ferrari geeinigt haben. Den hatte der spätere Kläger Ende 2020 für satte 600.000 EUR bestellt und 60.000 EUR angezahlt. Als unverbindlicher Liefertermin wurde das 2./3. Quartal 2021 vertraglich festgehalten – italienische Wertarbeit braucht halt Zeit. Doch statt des Boliden erhielt unser Käufer am Ende des 3. Quartals nur eine WhatsApp-Nachricht von seinem Vertragspartner, nach der „der SF 90 Stradale“ aufs erste Halbjahr 2022 rutsche, was mit einem „Ups
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Ohne Worte. beck-aktuell, 10.02.2025 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/7116)



