Praktische Einblicke in die Arbeitswelt

Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann; Dr. Helmut Martin: Praktische Einblicke in die Arbeitswelt. beck-aktuell, 03.11.2026 (abgerufen am: 03.11.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208996)
Mehr Praxisnähe – mit dieser Forderung sehen sich Richterinnen und Richter immer wieder konfrontiert.
In Rheinland-Pfalz hat man schon vor rund 30 Jahren darauf reagiert und schickt seitdem angehende Arbeitsrichterinnen und -richter zu Beginn ihrer richterlichen Tätigkeit im Rahmen eines Betriebspraktikums in ein Unternehmen, berichtet Justizminister Dr. Helmut Martin im Gespräch mit der NJW. Wir wollten von ihm wissen, was den Praktikantinnen und Praktikanten dabei vermittelt wird und was dieser Blick hinter die Kulissen der Arbeitswelt für ihre künftige Tätigkeit so wertvoll macht.
NJW: Rheinland-Pfalz praktiziert eine besondere Form der Praxisnähe für angehende Arbeitsrichterinnen und -richter. Weshalb eigentlich und wie kam es dazu?
Martin: Die Justiz soll kein Elfenbeinturm sein, aus dem heraus Richterinnen und Richter Entscheidungen über die Lebenswirklichkeiten der Bürgerinnen und Bürger treffen. Zu einer juristisch fundierten und sachnahen Entscheidung gehört deshalb auch, dass Entscheiderinnen und Entscheider den hinter den Rechtsfragen stehenden Lebenssachverhalt nachvollziehen können. Diesem Ziel dient natürlich auch die Einbindung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Im Arbeitsrecht ist dafür das Verständnis für betriebliche Abläufe, typische Interessenlagen und die wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge essenziell. Dies haben die rheinland-pfälzische Justiz und die entsprechenden Akteure aus der Arbeitswelt schon früh erkannt. Bereits im Oktober 1995 begannen deshalb auf Vorstoß der LVU (Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände e.V.) erste Gespräche. Nach fast zweijähriger Verhandlung wurde dann am 10.7.1997 zwischen dem Land, der LVU und dem DGB (Deutschen Gewerkschaftsbund Landbezirk Rheinland-Pfalz) eine schriftliche Vereinbarung über ein obligatorisches Betriebspraktikum für neu eingestellte Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit geschlossen.
NJW: Was wird bei den Praktika vermittelt?
Martin: Das Betriebspraktikum vermittelt Einblicke in die Unternehmensführung, insbesondere im Personalbereich, und in die Abläufe eines Unternehmens. Ferner ist ein Einsatz im Betriebsrat des Unternehmens vorgesehen. Ganz entscheidend ist der Blick auf beide Positionen – die Arbeitgeberseite und die der Arbeitnehmer. Das kann Personalentscheidungen ebenso betreffen wie gemeinsame Dienstvereinbarungen. Und gewinnbringend ist auch die Erfahrung, wie aus unterschiedlichen Positionen gute gemeinsame Lösungen für das Unternehmen entwickelt werden.
NJW: Wie lange dauert das Praktikum, ist es als Voll- oder Teilzeitpraktikum konzipiert und welche Unternehmen eignen sich dafür besonders?
Martin: Das Betriebspraktikum wird grundsätzlich in Vollzeit für die Dauer von sechs Monaten absolviert. In der Praxis werden regelmäßig zwei jeweils dreimonatige Praktika in zwei unterschiedlichen Betrieben/Unternehmen durchgeführt. Der Einsatz erfolgt in der Regel sowohl in der Personalabteilung als auch im Betriebs- bzw. Personalrat. Für die Praktika eignen sich mittlere bis größere Industrieunternehmen oder kommunale Betriebe. Ein Betriebs- bzw. Personalrat muss jeweils vorhanden sein.
NJW: Über wie viele Praktika pro Jahr reden wir eigentlich?
Martin: Die Zahl steht im Kontext mit den Neueinstellungen von Richterinnen und Richtern in der Arbeitsgerichtsbarkeit. In diesem Jahr wurden zwei Richterinnen und ein Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit neu eingestellt. Alle haben Praktika absolviert bzw. beginnen in Kürze damit.
NJW: Muss bei den Unternehmen Überzeugungsarbeit geleistet werden, um jeder neuen Arbeitsrichterin bzw. jedem neuen Arbeitsrichter einen solchen Praktikantenplatz anbieten zu können?
Martin: Unternehmen sehen die Praktika als Möglichkeit, neu eingestellten Arbeitsrichterinnen und -richtern Einblicke in die arbeitsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Realitäten sowie in innerbetriebliche Entscheidungsprozesse zu vermitteln. Während der Praktika steht den Unternehmen darüber hinaus eine zusätzliche, juristisch hoch qualifizierte Kraft zur Verfügung. Die Praktika werden als großer Gewinn empfunden. Im Vorfeld ist daher keine Überzeugungs-, allenfalls Aufklärungsarbeit über die konkrete Ausgestaltung des Betriebspraktikums notwendig. Dabei ist die Unterstützung durch die LVU sehr wertvoll.
NJW: Wie kommt diese Form der Ausbildung bei den „Neuen“ an?
Martin: Viele Gespräche haben gezeigt, dass die Möglichkeit, ein solches Praktikum vor Aufnahme der eigentlichen richterlichen Tätigkeit zu absolvieren, nicht nur akzeptiert, sondern ausdrücklich begrüßt und als große Bereicherung empfunden wird. Die angehenden Arbeitsrichterinnen und -richter erlangen praktische Kenntnisse in wirtschaftlichen und sozialen Prozessen in Unternehmen, die ihnen bei der späteren Entscheidungsfindung von erheblichem Nutzen sind. Die Reaktionen waren bisher ausnahmslos positiv.
NJW: Haben Sie nicht Sorge, dass einer bzw. einem das Arbeitsumfeld im Unternehmen so gut gefällt, dass er oder sie „die Seiten wechselt“?
Martin: Die Richterinnen und Richter haben sich aus einem oder mehreren ganz bestimmten Gründen für die Arbeit in der Justiz entschieden. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass diese Gründe nicht innerhalb weniger Monate wegfallen, die Praktika vielmehr eine große Bereicherung für den Start in die Justiz sind. So sehen das auch die Unternehmen.
NJW: Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, wie sich die gewonnen Einblicke und Erfahrungen auf die spätere Tätigkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit auswirken?
Martin: Die Richterinnen und Richter beschreiben das Praktikum als sehr wertvolle Erfahrung. Insbesondere der Blick hinter die Kulissen eines Betriebs und seines Betriebsrats werden als sehr gewinnbringend für spätere Konfliktlösungen beschrieben. Entscheidende Faktoren der Arbeitswelt werden den „Neuen“ dadurch bewusster und es hilft zudem bei der Beratung mit den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, wenn die Berufsrichterinnen und -richter die Praxis auch etwas kennen. Insgesamt beschreiben die Richterinnen und Richter das Praktikum als einen echten Mehrwert.
NJW: Vor rund 30 Jahren waren Sie mit dieser Form der Ausbildung Vorreiter. Ist das immer noch so?
Martin: Meines Wissens nach erhalten in Nordrhein-Westfalen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit seit 1998 im Rahmen einer immerhin sechswöchigen Fortbildung Gelegenheit, die praktische Arbeit eines Betriebsrats kennenzulernen. Auch in Baden-Württemberg gibt es seit 2006 die Möglichkeit eines dreimonatigen Betriebspraktikums. Beide Formate sind aber deutlich kleiner als unser Modell. Ob auch andere Bundesländer eine ähnliche Praxis haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
NJW: Angesichts der vielen Vorteile, die Sie uns aufgezeigt haben, stellt sich abschließend die Frage, ob man dieses Modell nicht auch auf andere Bereiche ausdehnen sollte?
Martin: Praktische Einblicke in die Arbeitswelt sind für Richterinnen und Richter grundsätzlich immer wertvoll und können das Verständnis für die unterschiedlichen Perspektiven weiter stärken. Da Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit häufig in wechselnden Rechtsgebieten tätig sind, bietet sich das für die Arbeitsrichterinnen und -richter etablierte Praktikumsmodell nicht in gleichem Maße an. Vielmehr werden in diesem Bereich nicht standardisiert, sondern bedarfsorientiert Hospitationsprogramme angeboten. So besteht bei Bedarf beispielhaft für Richterinnen und Richter auf Probe die Möglichkeit, bei einer Staatsanwaltschaft oder für die Staatsanwältinnen und -anwälte bei der Polizei zu hospitieren. Teilweise sind auch Besuche bei den Justizvollzugsanstalten oder den Häusern des Jugendrechts vorgesehen. Zudem kommt den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, etwa in Handelskammern und den Fachgerichtsbarkeiten, wie etwa der Sozialgerichtsbarkeit, eine große Bedeutung zu, wenn es darum geht „Praxiserfahrung“ in die Entscheidung einfließen zu lassen.
Dieser Text stammt aus Heft 44/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Dr. Monika Spiekermann; Dr. Helmut Martin: Praktische Einblicke in die Arbeitswelt. beck-aktuell, 03.11.2026 (abgerufen am: 03.11.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208996)



