Die „Entdeckung der Langsamkeit“

Zitiervorschlag
Dr. Thomas Heil: Die „Entdeckung der Langsamkeit“. beck-aktuell, 30.06.2026 (abgerufen am: 30.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200971)
In der rechtspolitischen Debatte wird die Verfahrensdauer der Justiz regelmäßig als systemisches Defizit gebrandmarkt.
Beschleunigung und Effizienzsteigerung sind daher oft die erklärten Ziele justizbezogener Reformvorhaben, so aktuell auch bei der geplanten Reform der StPO. Doch was oberflächlich als „Justizstau“ erscheint, ist bei genauerer Analyse in der Regel die notwendige Manifestation der „politischen Kosten des Rechtsstaats“.
Das Spannungsfeld zwischen der Handlungsfähigkeit der Exekutive und ihrer Bindung an rechtliche Normen hat Fritz W. Scharpf schon 1970 untersucht. Er legte dar, dass eine konsequente Rechtsbindung die politische Gestaltungsmacht zwangsläufig einschränkt und verlangsamt. In einer Ära, die nach maximaler Beschleunigung verlangt, stellt sich die Frage: Sind diese ideellen Kosten heute noch tragbar – oder sind sie unverzichtbarer denn je?
Der Faktor Zeit in der Netzwerkgesellschaft
In der Ära der „Netzwerkgesellschaft“ spielt der Faktor Zeit keine nennenswerte Rolle mehr. Information, Kapital und politische Erregung bewegen sich in hochbeschleunigten globalen Netzwerken nahezu in Echtzeit. Diese Vernetzung der Welt untergräbt zunehmend die Fähigkeit der Institutionen, die Gesellschaft zu steuern, da insbesondere staatliche Einrichtungen nur räumlich begrenzt agieren und vor allem an lineare Zeitabläufe gebunden bleiben. Soziale Medien und algorithmische Verstärkung erzeugen einen unmittelbaren Ad-hoc-Handlungsdruck auf den Gesetzgeber. Denn politische Mehrheiten entstehen binnen Stunden durch digitale Empörungswellen. Es droht ein digitaler Dezisionismus, der komplexe gesellschaftliche Gefüge zu destabilisieren vermag. Der Rechtsstaat mit seinen prozeduralen Hürden – vom Anhörungsverfahren bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung – fungiert hier als unverzichtbare institutionelle Abkühlphase. Er beansprucht eine „Entschleunigung“, die sicherstellt, dass eine Rationalisierung des politischen Willens gelingen kann und Entscheidungen nicht in erster Linie schnell, sondern vor allem rechtssicher und nachhaltig ausfallen.
Dieser Schutzmechanismus ist auch die notwendige Antwort auf antidemokratische Strömungen wie das „Dark Enlightenment“. Diese in den USA an Bedeutung gewinnende Denkschule, auch Neoreaktionäre Bewegung genannt, betrachtet die Ineffizienz westlicher Demokratien als Zeichen von Dekadenz und fordert ein „Staatswesen als Unternehmen“, geführt von einem souveränen Entscheider ohne die „Kosten“ langwieriger Rechtswege. Dagegen lehrt die juristische Erfahrung: Ein System ohne prozedurale Ineffizienz schafft gleichzeitig die institutionelle Fehlerkorrektur ab. Die von Scharpf beschriebenen Kosten sind also Investitionen in die Resilienz des Gesamtsystems. Ein aktuelles Beispiel für diese bewusste Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist die Grundgesetzänderung zur Resilienz des BVerfG. Die Verankerung zentraler Gerichtsstrukturen in den Art. 93, 94 GG stellt sicher, dass die Unabhängigkeit der Justiz nicht durch einfache parlamentarische Mehrheiten instrumentalisiert werden kann. Der Schutz der Justiz steht somit normativ über der schnellen politischen Durchgriffsmacht.
Der Rechtsstaat als Standortvorteil
Nicht nur für unsere Freiheit, sondern auch für die wirtschaftliche Stabilität ist die „kostspielige“ Rechtsstaatlichkeit kein Hindernis, sondern ein Standortfaktor. Investoren vertrauen auf die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 III GG). Je mehr wir die politischen Kosten senken, indem wir Individualrechte und deren Durchsetzbarkeit (Art. 19 IV GG) beschneiden, desto mehr opfern wir auch die Kalkulierbarkeit unseres Systems. Die bewusste zeitliche Verzögerung durch rechtliche Prüfungen schafft erst das für langfristige Investitionen notwendige Vertrauen.
Die Aufgabe von Anwaltschaft und Justiz ist es, die politischen Kosten des Rechtsstaats offensiv zu verteidigen. Zeitaufwand in rechtsstaatlichen Verfahren ist keine verlorene Zeit, sondern die notwendige Dauer für die Produktion von Legitimität. In einer Welt der algorithmischen Beschleunigung ist die prozedurale Strenge des Rechts unsere wichtigste Verteidigungslinie gegen Willkür und Populismus. Die „Entdeckung der Langsamkeit“ sicherte in Sten Nadolnys gleichnamigem Roman einer im Packeis eingeschlossenen Schiffsbesatzung das Überleben. Auch im Recht entfaltet sie eine wichtige Schutzfunktion für unsere freiheitliche Gesellschaft. Wir alle sollten uns den Erhalt rechtsstaatlicher Standards „etwas kosten lassen“.
Dieser Text stammt aus Heft 26/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Dr. Thomas Heil: Die „Entdeckung der Langsamkeit“. beck-aktuell, 30.06.2026 (abgerufen am: 30.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200971)



