Die Termine der 19. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Die Termine der 19. Kalenderwoche. beck-aktuell, 05.05.2022 (abgerufen am: 29.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10051)
Wieviel Lärm müssen Anwohner eines Freibads hinnehmen? Das klärt – rechtzeitig zum Start der Badesaison – das Bundesverwaltungsgericht. Was der Staat Hauseigentümern zumuten kann, wenn der Nachbar nachträglich seine Giebelwand dämmen und dicker machen will, prüft der Bundesgerichtshof. Und inwieweit eine Stadt der Presse im Internet Konkurrenz machen darf, wollen die obersten Zivilrichter ebenfalls festlegen.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die Kommune habe zwar zu Recht die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet angesetzt. Durch planerische Abwägung könnten diese aber grundsätzlich nicht überwunden werden. Daher sei es unerheblich, ob eine „Worst-case-Betrachtung“ vorgenommen wurde – also ob häufig deutlich weniger Personen die Einrichtungen besuchen oder die Anwohner auch über lärmabgewandte Räume verfügen. Denn das gewichte deren Schutzinteressen zu gering. Das letzte Wort wollen die Leipziger Bundesrichter dazu am 10.5. sprechen.
Dicke Mauer. Energiesparen hat seit dem russischen Überfall auf die Ukraine nochmals an Bedeutung gewonnen. Einige Bundesländer haben längst Regelungen eingeführt, die Nachbarn dazu verpflichten, eine Überbauung ihres Grundstücks zwecks Wärmedämmung der Giebelwand an der gemeinsamen Grenze zu dulden. Der BGH will am 13.5. entscheiden, ob er die entsprechende Vorschrift im Berliner Nachrechtsgesetz von den Zuständigkeiten des Landesgesetzgebers als gedeckt ansieht. In Bezug auf Nordrhein-Westfalen hat er dies mit Blick auf Art. 124 EGBG bejaht (NJW-aktuell H. 41 und 45/2021, 6). Dort enthalten die Bestimmungen allerdings wie auch anderswo differenziertere Vorgaben zu Inhalt und Grenzen der Duldungspflicht als an der Spree. Geklagt hat eine Immobilieneignerin, die bei der Fassadensanierung den seit 1906 nicht mehr modernisierten Giebel ihres Gebäudes mit einer 16 Zentimeter dicken Mineraldämmung versehen will. In diesem Umfang will sie über die Grenze zum Grundstück ihrer Nachbarin hinüberbauen, deren Haus überdies rund 7,5 Meter niedriger ist. Das LG Berlin fand das in der Vorinstanz in Ordnung: Im Gegenzug habe die Betroffene einen Anspruch auf Beseitigung, wenn sie selbst zulässigerweise an die Grenzwand anbauen wolle. Außerdem werde der dämmenden Eigentümerin die Unterhaltungspflicht auferlegt, und § 912 II BGB sichere ihre Entschädigungspflicht.
Journalistisches Stadtmarketing. Wieweit darf eine Kommune im Internet redaktionelle Inhalte verbreiten und damit privaten Zeitungsverlagen Konkurrenz machen? Das will der BGH am 12.5. klären. Das OLG Hamm hat eine Klage des Verlagshauses der Ruhr Nachrichten – ansässig in Dortmund – gegen die dortige Stadtverwaltung abgewiesen. Anders als etwa im Fall des „Crailsheimer Stadtblatts“ (BGH NJW 2019, 763) verstießen Artikel wie „Dreidimensionaler Wasserspaß“ nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. Jedenfalls gingen sie in der Fülle der Informationen auf dem Portal nahezu unter.
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Die Termine der 19. Kalenderwoche. beck-aktuell, 05.05.2022 (abgerufen am: 29.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10051)



