Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
BGH

Volker Sander übernimmt Vorsitz des II. Zivilsenats

Ein Schild, auf dem über dem Deutschen Bundesadler "Bundesgerichtshof" steht. Dahinter sind ein Zaun und ein Gebäude zu sehen.
Sander gehört dem II. Zivilsenat schon seit 2018 an. © Ardan Fuessmann / Adobe Stock

Volker Sander steht künftig dem II. Zivilsenat des BGH vor. Der 55-Jährige gehört dem vor allem für Gesellschaftsrecht zuständigen Senat bereits seit 2018 an.

Volker Sander ist neuer Vorsitzender Richter am BGH. Nach seiner Ernennung durch den Bundespräsidenten hat ihm das BGH-Präsidium den Vorsitz des II. Zivilsenats übertragen. Dieser ist vornehmlich für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sowie für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständig.

Der 55-Jährige gehört dem Senat bereits seit seiner Ernennung zum BGH-Richter am 22. Januar 2018 an. Seit Januar 2024 ist er zudem Bibliotheksbeauftragter für den zivilrechtlichen Bereich der BGH-Bibliothek.

Vom Straf- zum Gesellschaftsrecht

Vor seinem Wechsel nach Karlsruhe leitete Sander zuletzt eine Große Strafkammer am LG Leipzig. Dorthin war er im März 2014 als Vorsitzender Richter zurückgekehrt, nachdem er drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet gewesen war. Auch nach seiner Beförderung zum Vorsitzenden Richter am OLG Dresden im September 2017 blieb er im Wege der Abordnung am LG Leipzig tätig.

Am OLG Dresden hatte Sander bereits seit September 2002 gearbeitet, zunächst im Abordnungswege und ab Januar 2006 als Richter am OLG. Zwischen Juli 2005 und Februar 2011 war er daneben mit einem geringen Teil seiner Arbeitskraft an den VerfGH Sachsen abgeordnet.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.

Justizlaufbahn begann in Sachsen

Am sächsischen VerfGH war Sander schon von Januar 2000 bis August 2002 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig gewesen. In diese Zeit fiel im Mai 2001 seine Ernennung zum Richter am LG Leipzig.

Seine Justizlaufbahn hatte er im Juli 1998 im höheren Justizdienst des Freistaats Sachsen begonnen. Erste Stationen waren die Staatsanwaltschaft Dresden und das AG Leipzig. Zuvor war er nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung vorübergehend als Rechtsanwalt zugelassen.