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Streit um Richter-Besoldung setzt sich auch nach BVerfG-Urteil fort

Codiertes Recht

Im Dauerstreit um eine angemessene Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten ist kein Ende in Sicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2015 (BeckRS 2015, 45175) die Besoldung für zu niedrig und damit verfassungswidrig erklärt. Am 08.07.2015 wurde nun vor dem Verwaltungsgericht Halle um die Konsequenzen für Sachsen-Anhalt aus diesem Urteil gerungen. Dabei wurde klar: Die Ansichten des Finanzministeriums und die der Richterschaft gehen weiter auseinander.

Richter unzufrieden trotz mehr Geld für die Jahre 2008 bis 2010

Die Juristen werfen dem Land vor, so knapp wie nur möglich zu kalkulieren. „Wir sehen uns als ständige Sparschweine“, sagte Verwaltungsrichter Werner Schade, einer der Kläger. Für die Jahre 2008 bis 2010 entschied das Verwaltungsgericht, dass die vier klagenden Juristen gemäß den Vorgaben aus Karlsruhe mehr Geld bekommen müssen. Auch andere der rund 840 Richter und Staatsanwälte im Land, die gegen ihre Besoldung Widerspruch eingelegt hatten, müssen die Nachzahlungen erhalten. Dass das Finanzministerium aber nur 2,7% für 2008, 2,1% für 2010 und sogar nur 0,1% für 2009 aufschlagen will - das halten die Juristen für falsch. Notfalls wollten sie sich deswegen erneut an das BVerfG wenden, sagte Staatsanwalt Norbert Hartge.

Besoldung nach 2010 offen

Vollkommen offen ist auch, wie die Besoldung für die Jahre nach 2010 und in Zukunft aussehen soll. Das Land Sachsen-Anhalt muss bis 2016 ein neues, verfassungsgemäßes Landesbesoldungsgesetz vorlegen. Das ist die klare Forderung des BVerfG. Aber wann genau die Karlsruher Vorgaben überhaupt erfüllt sind, darüber gibt es Streit. Über die vier Klagen der Juristen gegen ihre Bezahlung nach 2010 muss das Verwaltungsgericht noch entscheiden. Die Kammer gab dem Finanzministerium am 08.07.2015 zunächst auf, bis August verschiedene Zahlen zur Besoldung der Richter vorzulegen, damit es die Berechnungen prüfen kann. Ein Urteil könnte Signalwirkung für andere Bundesländer haben.

Finanzministerium verteidigt knappe Erhöhungen

Nach Darstellung von Jürgen Maaß, Regierungsdirektor im Finanzministerium, belegt Sachsen-Anhalt bei der strittigen Besoldungsgruppe R1 bundesweit Rang 8. Natürlich werde in seinem Haus spitz gerechnet. „Ein finanzschwaches Land kann keinesfalls eine Vorreiterrolle übernehmen", sagte er. Ein Richter - verheiratet, keine Kinder, 23 Jahre Berufserfahrung - verdiene in der R1-Gruppe 70.682 Euro pro Jahr.