Richter und Staatsanwälte mit beabsichtigter Neuregelung der Besoldung nicht einverstanden

Zitiervorschlag
Richter und Staatsanwälte mit beabsichtigter Neuregelung der Besoldung nicht einverstanden. beck-aktuell, 24.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184476)
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2015 (NVwZ 2015, 1047) festgestellt, dass die Einkommen der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt zu niedrig und damit verfassungswidrig sind. Die Landesregierung hat deshalb eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die in den nächsten Tagen im Landtag verabschiedet werden soll. Der "Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt“ hat in einem jetzt veröffentlichten Schreiben die Neuregelung kritisiert. Das Einkommen bleibe weiter hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück, monierte Markus Niester, Vorsitzender des Bundes.
Niester: Verfassungsrechtliche Entscheidung missverstanden
Die Einkommen würden lediglich in minimalem Umfang so weit angehoben, dass sie nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien möglicherweise gerade eben nicht mehr als verfassungswidrig anzusehen wären, erklärte Markus Niester. Der vorliegende Gesetzentwurf missverstehe insbesondere die Leitgedanken der verfassungsgerichtlichen Entscheidung. Denn das Bundesverfassungsgericht habe eine Grenze definiert, unterhalb derer die Besoldung auf jeden Fall verfassungswidrig sei. Diesen Grenzbereich gelte es nicht genau zu treffen, wie der Gesetzentwurf es mit Einkommenserhöhungen von zum Teil 0,1% pro Jahr versuche, sondern es gelte oberhalb dieses Bereiches in einem Abwägungsprozess unter Berücksichtigung etwa der Qualifikation, Verantwortung und Beanspruchung der Richter und Staatsanwälte eine angemessene Bezahlung festzulegen.
Kritik: Andere Maßstäbe für Diäten der Abgeordneten
Zudem habe der Landtag von Sachsen-Anhalt vor einiger Zeit entschieden, dass sich die Diäten der Abgeordneten zukünftig nicht mehr - wie bisher - an der Richterbesoldung, sondern vielmehr an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung orientieren sollen. Sollte der Landtag dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, müssten sich die Abgeordneten künftig fragen lassen, warum sie Maßstäbe, die sie für die eigenen Diäten - aus guten Gründen - als recht und billig erachten, auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte nicht anzuwenden bereit seien. Die beabsichtigte Neuregelung der Besoldung sei deswegen für die Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt nicht akzeptabel.
- Redaktion beck-aktuell
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Richter und Staatsanwälte mit beabsichtigter Neuregelung der Besoldung nicht einverstanden. beck-aktuell, 24.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184476)



