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Richterwechsel am BFH

Roth kommt und Viskorf tritt in Ruhestand

Vergessene Anrechte

Am Bundesfinanzhof gibt es personelle Neuerungen. Die Richterin am Finanzgericht Katja Roth wird mit Wirkung zum 01.08.2015 Richterin am BFH. Verabschiedet wurde am 30.07.2015 der Vizepräsident des BFH Hermann-Ulrich Viskorf. Er tritt Ende Juli 2015 in den Ruhestand.

Lebenslauf Roth

Katja Roth war nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst kurze Zeit als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Bayreuth beschäftigt. Am 01.07.2004 wurde sie in die Laufbahn des höheren Zolldienstes des Bundes übernommen. Dort war sie zuletzt als Referatsleiterin bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg tätig. Im Oktober 2007 wechselte Roth in die Finanzgerichtsbarkeit und ist seither Richterin am FG München im Senat für Zölle und Verbrauchsteuern.

Roth wird Mitglied des VII. BFH-Senats

Roth wird ab August 2015 dem VII. Senat des BFH angehören. Dieser ist neben dem Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit Verbrauchsteuern, dem Haftungs- und Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst.

Lebenslauf Viskorf

Hermann-Ulrich Viskorf war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Münster und Tübingen zunächst zwei Jahre als Rechtsanwalt tätig. Anfang 1980 wechselte er als Richter an das FG in Münster, dem er – unterbrochen durch eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BFH – bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH im Juli 1991 angehörte.

Eintreten für verfassungsgemäße Erbschaftsteuer

Beim BFH war Viskorf Mitglied im II. Senat, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Einheitsbewertung, der Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst. Dessen Vorsitz übernahm er im April 2007 und behielt ihn auch nach seiner Ernennung zum Vizepräsidenten im Januar 2008 bis zuletzt bei. Viskorf hat sich während seiner Zeit als BFH-Richter vor allem für eine verfassungsgemäße Erbschaftsteuer eingesetzt. Wie der BFH mitteilt, trat und tritt er für eine grundlegende Reform des Erbschaftsteuergesetzes ein.

Engagement ging über eigentliche richterliche Tätigkeit hinaus

Neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit hat sich Viskorf nach Mitteilung des BFH in zahlreichen Funktionen im BFH engagiert. Von Juni 2005 bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am BFH war er Präsidialrichter am BFH. Viele Jahre war er Mitglied des Präsidialrats und des Präsidiums, bevor er als Vizepräsident erneut diese Funktionen übernommen hat. Mehrere Jahre nahm er zudem Aufgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der Informationstechnik für die richterliche Tätigkeit im BFH wahr. Viskorf ist außerdem Mitherausgeber und Autor anerkannter Kommentare sowie zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge.

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