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Neues Dienstrecht für Richter und Staatsanwälte

NRW will Mitbestimmung und Eigenverantwortung in der Justiz stärken

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Das Kabinett der NRW-Landesregierung hat das neue Landesrichter- und Staatsanwältegesetz auf den Weg gebracht. Dies teilte am 19.08.2015 das nordrhein-westfälische Justizministerium mit. Kernziel des Gesetzesvorhabens sei eine Erweiterung der Mitbestimmung von Richtern und Staatsanwälten innerhalb der Justiz. Wie Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) betonte, sollen zudem neue Teilzeitangebote für Richter und Staatsanwälte eingeführt werden, um so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Justizberufen noch weiter zu stärken.

Mitbestimmungsrechte auch in sozialen Angelegenheiten und Organisationsfragen

Die Personalvertretungen der Richter und Staatsanwälte sollen nach den Plänen der Landesregierung zukünftig bei allen wesentlichen Personalentscheidungen von der Einstellung bis zur Entlassung von Richtern und Staatsanwälten mitentscheiden. Die Mitbestimmungsrechte würden auch in sozialen Angelegenheiten und Organisationsfragen erweitert und dem Standard des für Beamte und Tarifbeschäftigte geltenden Landespersonalvertretungsgesetz angepasst.

Dienstzeit kann bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs verlängert werden

Teilzeitarbeit sei künftig während der Elternzeit auch mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit möglich. Zusätzlich soll in der Justiz eine Familienpflegezeit als neues Modell der Teilzeitbeschäftigung eingeführt werden. Daneben soll es Richtern und Staatsanwälten ermöglicht werden, ihre Berufserfahrung über die Regelarbeitsgrenze hinaus in die Justiz einzubringen und ihre Dienstzeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs auf Antrag zu verlängern.

Anwälte als beisitzende Richter in Richterdienstgerichten

Nach dem geplanten Landesrichter- und Staatsanwältegesetz werden die Beteiligungsrechte beider Berufsgruppen in einem Gesetz zusammengeführt. Es trage der besonderen Stellung der Staatsanwaltschaft als ein auf Neutralität und Objektivität verpflichtetes Organ der Rechtspflege Rechnung, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Zudem sollen künftig Anwälte als beisitzende Richter in Richterdienstgerichten in die Beurteilung von richterlichem Verhalten mit einbezogen werden.