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Neue Richtervereinigung

Ablehnung einer Honorarprofessur für "Emmely"-Richter ist sachfremdes Abstrafen

Berufe mit Haltung

Die Neue Richtervereinigung (NRV) kritisiert in einer Pressemitteilung vom 26.10.2015 scharf, dass der Akademische Senat der Freien Universität laut eines Berichts des Berliner Tagesspiegels die Ernennung eines Richters zum Honorarprofessor abgelehnt hat. Grund sei, dass dieser Richter 2008 Vorsitzender der Kammer am Arbeitsgericht Berlin war, die im Fall "Emmely" erstinstanzlich die, später vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärte, fristlose Kündigung der Kassiererin für gerechtfertigt erachtet hatte. Der Verband wirft der FU sachfremdes Abstrafen vor und fordert eine Korrektur der Entscheidung.

Unabhängigkeit der Justiz sowie Qualität und Unabhängigkeit der Lehre gefährdet

Martin Wenning-Morgenthaler, Sprecher des Landesverbandes Berlin der NRV: "Das was nach dem Bericht im Tagesspiegel im Akademischen Senat der Freien Universität passiert ist, hat nichts mit Justizkritik zu tun. Es ist das Abstrafen eines Richters aus sachfremden Gründen. Die Berufung eines Richters als Honorarprofessor ist insbesondere auch unter dem Aspekt zu begrüßen, dass hierdurch Vertreter der Justiz und damit der Praxis in die Lehre eingebunden werden. Wenn aber die Mitwirkung an einer einzelnen Entscheidung dazu führt, dass man deswegen noch viele Jahre später unsachliche Nachteile erfährt, gefährdet dies nicht nur die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz, sondern zugleich die Qualität und Unabhängigkeit der Lehre. Die hier bekannt gewordene Haltung zumindest von der Mehrheit des Akademischen Senats mag künftig die Bereitschaft von Richterinnen und Richtern schmälern, für die Lehre und damit die Studierenden tätig zu werden".

Fall "Emmely"

Der Supermarktkassiererin "Emmely" war 2008 nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden, weil sie zu Unrecht zwei gefundene Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Das ArbG Berlin (BeckRS 2009, 64609) hielt die Kündigung für rechtmäßig, das LAG Berlin-Brandenburg (BeckRS 2009, 53981) bestätigte die Entscheidung. Das BAG (BeckRS 2010, 70178) erklärte dann als Revisionsinstanz die fristlose Kündigung für unwirksam.