Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier scheidet aus dem Amt
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Zitiervorschlag
Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier scheidet aus dem Amt. beck-aktuell, 07.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167806)
Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier scheidet mit Ablauf seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Dies hat das BVerfG am 07.11.2016 mitgeteilt. Er gehörte dort dem Ersten Senat an. Nachfolgen wird ihm Yvonne Ott, die Richterin am Bundesgerichtshof ist und am 08.11.2016 zur Richterin am BVerfG ernannt wird.
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Mitwirkung an zahlreichen bedeutenden Verfahren
Gaier gehörte seit November 2004 dem Ersten Senat des BVerfG an. Als Berichterstatter war er insbesondere für das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht sowie für das Anwaltsvertragsrecht und das Recht der Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig. Gaier bereitete als Berichterstatter eine Reihe bedeutender Senatsverfahren vor. Dazu zählen die Verfahren zur eingeschränkten Zulässigkeit des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte (BeckRS 2007, 21754), zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots in Gaststätten (BeckRS 2008, 37143; BeckRS 2012, 47488) sowie zur Erweiterung der interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechts- und Patentanwälten (BeckRS 2014, 46872), zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der Partnerschaftsgesellschaften von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern (BeckRS 2016, 41338) und zur Verfassungsmäßigkeit des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (BeckRS 2016, 48701).
Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier scheidet aus dem Amt. beck-aktuell, 07.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167806)