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Bundespräsident beruft Andreas Grube zum Richter am Bundesgerichtshof

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Der Bundespräsident hat den Richter am Oberlandesgericht Andreas Grube zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat den 46-Jährigen dem 2. Strafsenat zugewiesen, der im Wesentlichen für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena, Köln und Rostock zuständig ist.

Andreas Grube war vier Jahre lang Richter am OLG Stuttgart

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer dreijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Erlangen-Nürnberg trat Andreas Grube 2002 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft sowie dem Landgericht Stuttgart und dem Amtsgericht Esslingen wurde er im Oktober 2006 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ernannt. Von August 2006 bis August 2007 war er an die Justizvollzugsanstalt Heimsheim und hieran anschließend an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet, wo er als Referent in der Abteilung Justizvollzug tätig war und im März 2009 zum Regierungsdirektor ernannt wurde. Im Dezember 2010 wechselte Grube zunächst im Abordnungsweg unter gleichzeitiger Ernennung zum Richter am Landgericht an das Oberlandesgericht Stuttgart, dem er seither, unterbrochen durch einen vorübergehenden Einsatz beim Landgericht Stuttgart, angehörte. Am 13.07.2012 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart befördert.