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BFH hat vier neue Senatsvorsitzende

Carl von Ossietzky

Am Bundesfinanzhof gibt es vier neue Senatsvorsitzende. Wie das Gericht am 01.04.2016 mitteilt, wurden die beiden BFH-Richterinnen Monika Jachmann-Michel und Christine Meßbacher-Hönsch sowie die beiden BFH-Richter Stefan Schneider und Roland Wacker für die Vorsitzendenposten im Achten, Zweiten, Dritten und Ersten Senat ernannt.

Jachmann-Michel neue Vorsitzende des Achten Senats

Der berufliche Weg von Monika Jachmann-Michel führte nach einer Tätigkeit im bayerischen Finanzministerium an die Universität. Nach ihrer Habilitation wirkte sie bis zu Ihrer Ernennung zur BFH-Richterin im Januar 2005 als Professorin an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und der Friedrich-Schiller-Universität in Jena sowie als geschäftsführende Direktorin des Seminars für Finanz- und Steuerrecht an der Uni Hamburg. Am BFH gehörte Jachmann-Michel zunächst dem Achten Senat (Besteuerung von Personengesellschaften und Einkünften aus Kapitalvermögen) und ab 2007 dem Neunten Senat (Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalanteilen sowie von sonstigen Einkünften) an. Sie hat nun den Vorsitz im Achten Senat.  

Meßbacher-Hönsch neue Vorsitzende des Zweiten Senats

Christine Meßbacher-Hönsch begann ihre berufliche Laufbahn in der Finanzverwaltung und wechselte dann in die Finanzgerichtsbarkeit, wo sie seit mehr als 25 Jahren Richterin ist. Vor ihrer Ernennung zur BFH-Richterin im Oktober 2006 war sie Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Nürnberg. Am BFH gehörte sie zunächst dem Elften Senat, später dem Zweiten Senat an, der im Wesentlichen für Streitfälle zuständig ist, in denen es um die Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer oder die Erbschaft- und Schenkungsteuer geht. Meßbacher-Hönsch hat nun im Zweiten Senat den Vorsitz.

Schneider neuer Vorsitzender im Dritten Senat

Der berufliche Weg Stefan Schneiders umfasst Tätigkeiten in der baden-württembergischen Finanzverwaltung und Stationen als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Paul Kirchhof an der Uni Heidelberg sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Anschließend war er bis zu seiner Richterernennung am BFH im Januar 2006 Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg. Am BFH gehörte Schneider dem Sechsten Senat an, der für Lohnsteuerfragen zuständig ist. Schneider hat jetzt den Vorsitz im Dritten Senat.

Wacker neuer Vorsitzender im Ersten Senat

Roland Wacker arbeitete bis zu seiner Ernennung als BFH-Richter im Januar 1998 hauptsächlich im baden-württembergischen Finanzministerium. Am BFH gehörte Wacker zunächst neun Jahre dem Achten Senat (Besteuerung von Personengesellschaften und Einkünften aus Kapitalvermögen) an. Dann wechselte er in den Vierten Senat und im Juni 2011 in den Ersten Senat, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 2012 war. Nun hat Wacker im Ersten Senat, der vorwiegend mit Fragen des Internationales Steuerrechts, Körperschaft- und Umwandlungssteuerrechts befasst ist, den Vorsitz.

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