Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Ergebnisse der 67. Jahrestagung der Präsidenten der OLG, des KG und des BGH

Orte des Rechts

Erstmals seit 1991 hat die Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs wieder in Frankfurt am Main stattgefunden. Die 25 Präsidentinnen und Präsidenten haben als zentrale Zukunftsthemen die Verbesserung und Beschleunigung von Zivil- und Strafverfahren sowie die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beraten.

Schritthalten mit technischer Entwicklung

Die Teilnehmer halten die gleichzeitige Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte für die zentrale organisatorische Zukunftsaufgabe der Justiz. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bediensteten müsse die Justiz mit der allgemeinen technischen Entwicklung Schritt halten. Die Präsidentinnen und Präsidenten streben daher ein leistungsfähiges System unter Verbesserung vorhandener Fachverfahren mit bundesweit kompatiblen Lösungen an. Sie stellten erneut heraus, dass eine ausreichende Personal- und Sachausstattung im Hinblick auf den Mehrbedarf in der Einführungsphase für den Erfolg des Projektes unerlässlich ist. Dabei müssten auch organisatorische Fragestellungen, die Förderung der Akzeptanz sowie die Aufwände für Fortbildungen und Datensicherheit frühzeitig und umfassend einbezogen werden. Der Austausch über die weitere Entwicklung soll intensiviert werden, um von Projekten und positiven Erfahrungen gegenseitig zu profitieren.

Strafprozesse praxistauglicher gestalten

Die Teilnehmer haben weiter festgestellt, dass die Dauer und die Komplexität erstinstanzlicher Strafverfahren vor allem vor den Landgerichten in den letzten Jahren zugenommen haben. Sie sehen mit Sorge, dass insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren aufgrund der zunehmenden Dauer der Verfahren immer häufiger Abschläge im Strafmaß gemacht werden müssen. Eine ausreichende personelle Ausstattung der Justiz in den Ländern sei unerlässlich. Ferner bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf, Strafverfahren zu optimieren und praxistauglicher zu gestalten. Die Präsidentinnen und Präsidenten griffen dazu Vorschläge auf, die sie bereits 2010 in die Diskussion eingebracht hatten. Sie schlagen unter anderem Reformen im Recht der Befangenheit, die Möglichkeit der Entbindung von Pflichtverteidigern bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot sowie eine Flexibilisierung des Richtereinsatzes im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung vor.

Deutsche Ziviljustiz im internationalen Vergleich gut

Die Präsidentinnen und Präsidenten wollen die weitere Diskussion über Reformen im Strafprozess eng begleiten. Sie sehen die ordnende Funktion der staatlichen Justiz als wesentliches Element des Rechtsstaats an. Eine Verlagerung ganzer Verfahrensbereiche in private Streiterledigungsformen, etwa vor Schiedsgerichte oder Schlichtungsstellen, gefährde diese ordnende Funktion vor allem im Hinblick auf Transparenz, Fortentwicklung und Einheitlichkeit bei der Auslegung und Anwendung des Rechts. Die deutsche Ziviljustiz stehe im internationalen Vergleich gut da; sie arbeite zügig und auf einem hohen qualitativen Niveau. Die Bedeutung der staatlichen Justiz für den Rechtsstaat gebiete gleichwohl eine ständige Auseinandersetzung mit möglichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung ihrer Qualität und Attraktivität.

Richter sehen Diskussionsbedarf

In diesem Zusammenhang halten die Präsidentinnen und Präsidenten unter anderem folgende Maßnahmen für diskussionswürdig: Erweiterung der Spezialisierung bei den Land- und Oberlandesgerichten, auch gerichts- und länderübergreifend; Verkürzung des Instanzenzuges auf übereinstimmenden Antrag der Parteien; Einschränkung der Öffentlichkeit auf übereinstimmenden Antrag der Parteien, insbesondere zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Persönlichkeitsrechten; Flexibilisierung in der Geschäftsverteilung; Einsatz von Richtern als wissenschaftliche Mitarbeiter bei den Land- und Oberlandesgerichten in besonders umfangreichen und schwierigen Verfahren; Stärkung der Verfahrensleitung durch das Gericht; Einführung eines vereinfachten Verfahrens (Fast Track), insbesondere im Verbraucherrecht.