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Elektronisches Anwaltspostfach

BRAK schreibt Betrieb und Weiterentwicklung ab 2020 aus

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 01.04.2019 für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein förmliches Vergabeverfahren auf ihrer Internetseite bekannt gemacht. Anlass für das neue Vergabeverfahren ist der Ablauf der gegenwärtigen Dienstleistungsverträge zum 01.01.2020.

Eckpunkte der Ausschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind vor allem Dienstleistungen zur Übernahme der bestehenden Software, zur Weiterentwicklung des Postfachs, sowie zur Übernahme des Betriebs und Bereitstellung des Supports. Die Angebotsfrist endet am 02.05.2019.