Weltstrafgericht ahndet Zerstörung von Weltkulturerbe durch Dschihadisten

Zitiervorschlag
Weltstrafgericht ahndet Zerstörung von Weltkulturerbe durch Dschihadisten. beck-aktuell, 27.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169756)
Zum ersten Mal hat der internationale Strafgerichtshof einen Dschihadisten für die Zerstörung von Weltkulturerbe schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe verurteilt. Vier Jahre nach der Zerstörung von Jahrhunderte alten religiösen Bauwerken in Timbuktu verurteilte das Gericht den Dschihadisten Ahmad Al Faqi al Mahdi am 27.09.2016 in Den Haag zu neun Jahren Haft. Die Unesco begrüßte das Urteil.
Zerstörung von Weltkulturerbe als Kriegsverbrechen einzustufen
Der etwa 40 Jahre alte Islamist hatte die Tat gestanden. Das bewertete das Gericht als mildernden Umstand und verhängte eine verhältnismäßig milde Strafe. Die Zerstörung von Weltkulturerbe ist ein Kriegsverbrechen, das mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft werden kann. Es war das erste Mal, dass ein Angeklagter vor dem Weltstrafgericht seine Schuld zugab. Im Sommer 2012 hatte die Dschihadisten-Miliz Ansar Dine, die mit Al-Kaida verbündet ist, die Wüstenstadt Timbuktu im westafrikanischen Mali überrannt und in Timbuktu neun mittelalterliche Heiligengräber und eine Moschee zerstört. Weltweit war das Entsetzen groß.
Angeklagter leitete Zerstörung und griff selbst zur Axt
Der auch als Abu Tourab bekannte Angeklagte war Leiter der Moralpolizei der Dschihadisten und hatte die Zerstörung geleitet. Mit Videos hatte die Anklage im Gerichtssaal bewiesen, dass Al Mahdi selbst auch mit der Axt auf die alten Mauern aus Lehm und Steinen eingeschlagen hatte. Damals hatte er die Tat als “Verteidigung des wahren Islam“ gegen falsche Heiligenverehrung gerechtfertigt. Die Unesco hat die Verurteilung des Dschihadisten als wegweisend begrüßt. Das Urteil des Weltstrafgerichts sei ein entscheidender Schritt, um die Straffreiheit für die Zerstörung von Kulturerbe zu beenden, teilte die Kulturorganisation der Vereinten Nationen mit.
Unesco: Angriffe gehören zu Strategie kultureller Säuberung
Der Schutz von Kulturerbe sei zu einem wichtigen Sicherheitsthema geworden, das nicht vom Schutz von Menschenleben getrennt werden könne. “Absichtliche Angriffe auf die Kultur sind Kriegswaffen in einer weltweiten Strategie der kulturellen Säuberung“, hieß es weiter. “Im Kontext wiederholter Gewalt gegen Menschen und ihr Erbe ist dieses Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs ein Schlüsselelement der breiteren Antwort auf gewalttätigen Extremismus", sagte Unesco-Chefin Irina Bokowa.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Weltstrafgericht ahndet Zerstörung von Weltkulturerbe durch Dschihadisten. beck-aktuell, 27.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169756)



