Pflicht zum Nachweis der Herstellung von Grabsteinen ohne Kinderarbeit unwirksam

Zitiervorschlag
Pflicht zum Nachweis der Herstellung von Grabsteinen ohne Kinderarbeit unwirksam. beck-aktuell, 09.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192556)
Die Bestimmung einer Friedhofssatzung, nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich zertifiziert während der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind, ist rechtswidrig und daher unwirksam. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit Beschlüssen vom 21.05.2015 entschieden (Az.: 1 S 383/14; 1 S 403/14, 1 S 491/14, 1 S 556/14).
VGH: Verbot belastet Steinmetze unzumutbar
Der Verwaltungsgerichtshof hat damit sein Urteil vom 29.04.2014 (Az.: 1 S 1458/12, BeckRS 2014, 50994) bestätigt, mit dem er eine vergleichbare Vorschrift einer Friedhofssatzung für unwirksam erklärt hatte. In diesem Urteil hatte er ausgeführt, das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit belaste Steinmetze unzumutbar. Es sei für sie nicht hinreichend erkennbar, welche Nachweismöglichkeiten als ausreichend gälten. Es fehle eine allgemeine Auffassung, welche der vorhandenen Zertifikate für faire Steine als vertrauenswürdig gelten könnten. Eine Anerkennung solcher Zertifikate durch eine zuständige staatliche Stelle gebe es nicht. Die Satzung regle auch nicht ausdrücklich unter Benennung der Zertifikate, welche als Nachweis ausreichten. Da die Vorschrift bereits aus diesen Gründen unwirksam sei, bleibe offen, ob ihre gesetzliche Ermächtigung im Bestattungsgesetz verfassungsgemäß sei.
Keine vertrauenswürdige Zertifizierung
Dem Verwaltungsgerichtshof zufolge bestehen ausreichende Nachweismöglichkeiten auch weiterhin nicht. Insbesondere sei eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung, welche Zertifikate über Grabsteine, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, als vertrauenswürdig gelten können, derzeit nicht festzustellen. Dem Vorbringen der Antragsgegnerin, es gebe eine allgemeine Verkehrsauffassung, dass die Siegel der Organisationen "XeritifiX" und "fair stone" vertrauenswürdig seien, könne nicht gefolgt werden. Das Fehlen einer allgemeinen Verkehrsauffassung zeige sich bereits in den unterschiedlichen Regelungen baden-württembergischer Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen. Auch die bekannte Verbraucherzeitschrift Ökotest habe im Mai 2014 festgestellt, die Meinungen darüber, was nachprüfbare Dokumente für ohne Kinderarbeit hergestellte Natursteine seien, gingen auseinander. Eine Anhörung von Sachverständigen im Landtag von Nordrhein-Westfalen habe ebenfalls ergeben, dass die Aussagekraft bestehender Siegel ungeklärt sei.
- Redaktion beck-aktuell
- VGH Mannheim
- Beschluss vom 21.05.2015
- 1 S 383/14; 1 S 403/14;1 S 491/14;1 S 556/14
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Pflicht zum Nachweis der Herstellung von Grabsteinen ohne Kinderarbeit unwirksam. beck-aktuell, 09.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192556)



