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Erfolg für "Swinger-Stadtrat"

Stadt muss Zensur-Vorwurf im Amtsblatt drucken

Eine Stadt, von oben fotografiert
Swinger-Events als Wirtschaftsmotor für die Quadratestadt? © uslatar / Adobe Stock

Mit einer mutmaßlichen Swingerparty im Rathaus hatte der Mannheimer Stadtrat Ferrat für Aufsehen gesorgt. Dann stritt er mit der Stadt um einen Beitrag im Amtsblatt. Nun entschied der VGH Mannheim: Der Artikel muss veröffentlicht werden.

Der VGH Mannheim hat die Stadt verpflichtet, Julien Ferrats Artikel "Zensur im Amtsblatt" zu veröffentlichen. Ob dessen Inhalt politisch sinnvoll sind, spiele gerade keine Rolle, heißt es in Beschluss des Gerichts vom 07.10.2026 (Az.: 1 S 2004/26)

Auslöser des Streits war eine ungewöhnliche politische Aktion: Ferrat hatte Ende August mit einer angeblich im Rathaus veranstalteten Swingerparty für Schlagzeilen gesorgt, wie die Tagesschau berichtete. Nach eigenen Angaben stellte das ungewöhnliche Event keine reine Vergnügungsveranstaltung dar, sondern eine politische Botschaft: Der Einzelstadtrat wirbt laut SWR seit Längerem für ein FKK- und Swinger-Angebot in Mannheim, von dem er sich neue wirtschaftliche Impulse für die Stadt verspricht.

"Zensur"-Artikel beschäftigte Gerichte

Als die Stadt Mannheim zwei seiner Beiträge mit den Titeln "Swingerparty im Rathaus geplant" und "Swingerparty im Rathaus?" nicht zur Veröffentlichung im Amtsblatt zugelassen hatte, legte Ferrat nach. In einem weiteren Text warf er der Stadt vor, seine Meinung zu unterdrücken und sprach von "Zensur". Gleichzeit zog er vor das VG Karlsruhe.

Mitte September gab ihm das Gericht im Eilverfahren recht und verpflichtete die Stadt, den "Zensur-Beitrag" zu veröffentlichen. Die Stadt Mannheim legte jedoch Beschwerde ein und verhinderte dadurch zunächst, dass Ferrats Artikel in der nächsten Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichen werden musste: Die Mannheimer Richter und Richterinnen setzten die Vollziehung des VG-Beschlusses Mitte September erst einmal aus.

Stadt muss Artikel jetzt veröffentlichen

Letztlich erfolgreich war die Beschwerde aber nicht. Der VGH Mannheim entschied nun, dass die Stadt Ferrats "Zensur-Artikel" im kommenden Amtsblatt am 15. Oktober veröffentlichen muss.

Nach Auffassung des Senats konnte die Stadt die Annahme nicht erschüttern, dass Ferrat einen Anspruch auf Veröffentlichung des Beitrags hat. Beide Artikel, die der Stadtrat eingereicht habe, wiesen den für eine Veröffentlichung im Amtsblatt erforderlichen kommunalen Bezug auf, stimmte der VGH der Vorinstanz zu. Die Frage des kommunalen Bezugs knüpfe allein daran an, ob sich ein zur Veröffentlichung eingereichter Beitrag seinem Gegenstand nach auf eine kommunale – und nicht etwa eine überörtliche – Angelegenheit beziehe, merkt der VGH an. Auf Fragen der Redlichkeit, der Ernsthaftigkeit oder auch der politischen Sinnhaftigkeit des Inhalts des zur Veröffentlichung eingereichten Artikels komme es in diesem Zusammenhang nicht an.

Für unerheblich hielt der VGH es auch, ob Ferrat den Vorwurf der "Zensur“ zu Recht erhebt und ob er das Rathaus für die Durchführung einer Swingerparty nutzen durfte. Zu prüfen sei allerdings, ob der Artikel Falschbehauptungen enthalte – was nicht der Fall sei. Der Stadtrat habe mithin ein berechtigtes Interesse daran, sich zeitnah zu – aus seiner Sicht – politisch bedeutsamen Vorgängen äußern zu können. Daher müsse die Veröffentlichung nun erfolgen.

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