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Nach Rathaus-Swingerparty

Mannheimer Stadtrat beschäftigt nun auch die Justiz

Ein Mann sitzt in der Mitte von zwei Frauen auf einem Sofa und hat jeweils eine Hand auf den Knien der Frau.
Mit Swingerpartys will Stadtrat Ferrat Mannheims Wirtschaft ankurbeln. © terovesalainen / Adobe Stock

Die mutmaßliche Swingerparty von Einzelstadtrat Julien Ferrat im Mannheimer Rathaus wirkt nach: Während der Gemeinderat über Sanktionen für den Kommunalpolitiker diskutiert, beschäftigt ein Streit um die Veröffentlichung eines "Zensur"-Artikels Ferrats im Amtsblatt die Gerichte.

Die mutmaßliche Swingerparty im Mannheimer Rathaus beschäftigt inzwischen nicht nur Politik und Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz. Im Zentrum steht der fraktionslose Stadtrat Julien Ferrat ("Die Mannheimer"), der Ende August mit einer ungewöhnlichen Form politischer Öffentlichkeitsarbeit für Schlagzeilen sorgte.

Nach Informationen der Tagesschau will Ferrat am 28. August 2026 im Mannheimer Rathaus eine "kleine, aber feine Swingerparty" veranstaltet haben. Nach eigenen Angaben nahmen sieben Männer und zwei Frauen zwischen 28 und 55 Jahren teil. Hinter dem ungewöhnlichen Event steckte nach Ferrats Darstellung keine reine Vergnügungsveranstaltung, sondern eine politische Botschaft: Der Einzelstadtrat wirbt laut SWR seit Längerem für ein FKK- und Swinger-Angebot in Mannheim, von dem er sich neue wirtschaftliche Impulse für die Stadt verspricht.

Stadt veröffentlichte Swingerparty-Beiträge nicht

Während im Gemeinderat die Debatte über mögliche Sanktionen gegen Ferrat noch läuft, hat der Fall parallel dazu nun auch die Gerichte beschäftigt: Nachdem die Stadt Mannheim zwei von Ferrat eingereichte Beiträge mit den Titeln "Swingerparty im Rathaus geplant" und "Swingerparty im Rathaus?" nicht zur Veröffentlichung im Amtsblatt zugelassen hatte, reichte Ferrat am 7. September einen weiteren Text ein. Unter der Überschrift "Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim" kritisierte er die Entscheidung der Stadt und für den aus seiner Sicht ungerechtfertigten Umgang mit seinen Beiträgen. Zeitgleich zog der Einzelstadtrat im Eilverfahren vor das VG Karlsruhe.

Mit Erfolg: Das Gericht verpflichtete den Oberbürgermeister der Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung, Ferrats Beitrag zur "Zensur im Amtsblatt" im städtischen Mitteilungsblatt vom 17. September zu veröffentlichen (Beschluss vom 15. September 2026 – 1 K 8246/26).

Allerdings legte der OB umgehend Beschwerde ein – und erreichte damit zumindest, dass der Zensur-Artikel nicht schon im kommenden Amtsblatt veröffentlicht werden muss, das am morgigen Donnerstag erscheint. Der VGH Mannheim hat – zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes – indes allein die Vollziehung des Beschlusses des VG Karlsruhe ausgesetzt; ob die Beschwerde des OB letztlich Erfolg haben wird, ist damit also noch nicht entschieden (Beschluss vom 16.09.2026 1 S 2004/26)*.

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Muss der "Zensur"-Artikel in einer späteren Ausgabe veröffentlicht werden?

Offen ist demnach, ob es bei der Entscheidung des VG bleibt, wonach Ferrat sowohl einen Anordnungsanspruch als auch einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat. Der Anordnungsanspruch ergab sich für die Karlsruher Richter und Richterinnen aus dem Redaktionsstatut des Amtsblatts der Stadt Mannheim, gemäß welchem Mitglieder des Gemeinderats im nichtamtlichen Teil des Amtsblatts unter der Rubrik "Stimmen aus dem Gemeinderat" zu kommunalpolitischen Themen Stellung beziehen dürfen.

Ferrats Artikel habe einen solchen Bezug: Es gehe um Veröffentlichungspraxis des Amtsblatts der Stadt sowie um die Nutzung des Rathauses für eine Swingerparty. Ob das Rathaus für einen solchen Zweck genutzt werden dürfe, sei durchaus eine kommunalpolitische Frage, erklärte das VG.

Auch einen Anordnungsgrund hatte das VG bejaht. Die Eilbedürftigkeit ergebe sich daraus, dass sich Ferrat im Artikel auf ein aktuelles kommunalpolitisches Geschehen bezieht. Auf eine Veröffentlichung des Beitrags erst nach Abschluss eines Hauptsacheverfahrens – möglicherweise erst nach Jahren – könne der Einzelstadtrat nicht verwiesen werden. 

*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am Tag seines Erscheinens ergänzt, nachdem der OB Beschwerde gegen den VG-Beschluss beim VGH Mannheim eingelegt hat, bw, 16.09.2026, 17.42 Uhr