Verfahren zur Besetzung der Stelle des LSG-Präsidenten war rechtswidrig

Zitiervorschlag
Verfahren zur Besetzung der Stelle des LSG-Präsidenten war rechtswidrig. beck-aktuell, 02.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172281)
In einem vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in Erster Instanz anhängigen Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung der Stelle für die Präsidentin oder den Präsidenten des Hessischen Landessozialgerichts hatte das Gericht dem Land Hessen im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den ausgewählten Bewerber zu ernennen. Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Landes Hessen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun in Zweiter Instanz zurückgewiesen, da das Auswahlverfahren fehlerhaft gewesen sei.
Beurteilungen der Bewerber waren nicht vergleichbar
Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Bewerber gemäß seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Besetzung von Führungspositionen im Richterdienst. Gibt es für eine Stelle mehrere Bewerber, müssen diese untereinander verglichen werden. Bei diesem Vergleich ist vorrangig auf dienstliche Beurteilungen, die den Bewerbern erteilt wurden, abzustellen. Im vorliegenden Fall sah es das Gericht als entscheidungserheblich an, dass die Beurteilungen der Bewerber aufgrund unterschiedlicher Beurteilungsvorgaben nicht vergleichbar waren.
Stelle wurde inzwischen neu ausgeschrieben
Bei den Bewerbern handelte es sich sowohl um Richterinnen und Richter, die nach den richterlichen Beurteilungsrichtlinien bewertet wurden als auch um einen Beamten, der nach den beamtenrechtlichen Beurteilungsrichtlinien zu beurteilen war. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit dieser Entscheidung die Anforderungen an die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen konkretisiert und weiter entwickelt. Das bisherige Auswahlverfahren musste abgebrochen werden, damit in einem neuen Verfahren eine Entscheidung über die Besetzung der Stelle getroffen werden kann. Die Stelle ist neu ausgeschrieben im Justizministerialblatt August 2016, welches zeitnah erscheint.
- Redaktion beck-aktuell
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Verfahren zur Besetzung der Stelle des LSG-Präsidenten war rechtswidrig. beck-aktuell, 02.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172281)



