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Äußerung zu "Clan-Problem"

Eilantrag der Berliner Linke gegen Poseck unzulässig

Mann im Anzug spricht vor verschiedenen Medienvertretern in mehrere Mikros
Mit seiner Aussage zum "Clan-Problem der Berliner Linken" sorgte Poseck für Schlagzeilen. © picture alliance / dpa | Florian Wiegand

Der Streit um eine provokante Aussage von Hessens Innenminister Roman Poseck über die Berliner Linken wird vorerst nicht vor Gericht entschieden. Das VG Wiesbaden erklärte den Eilantrag des Landesverbands der Partei für unzulässig.

Der Berliner Landesverband der Partei "Die Linke" ist mit seinem Versuch gescheitert, eine umstrittene Äußerung des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) verbieten zu lassen. Das VG Wiesbaden erklärte den Eilantrag der Berliner Linken für unzulässig (Beschluss vom 07.10.2026 – 6 L 2507/26.WI).

Auslöser war ein auf dem Instagram-Kanal des hessischen Innenministeriums veröffentlichtes Statement Posecks. Darin erklärte Poseck mit Blick auf die Berliner Linke: "Das Clan-Problem der Berliner Linken hat damit aus meiner Sicht eine neue Dimension erreicht." Der Landesverband sah darin eine unzulässige Äußerung eines Amtsinhabers und zog vor das VG Wiesbaden. 

Streit ist verfassungsrechtlicher Natur

Die Richterinnen und Richter befassten sich jedoch gar nicht erst mit dem Inhalt der Aussage. Denn sie halten den Verwaltungsrechtsweg für nicht eröffnet. Die Streitigkeit sei verfassungsrechtlicher und nicht verwaltungsrechtlicher Natur. Poseck habe sich in seiner Funktion als Mitglied der Landesregierung geäußert und damit im Rahmen seiner politischen Staatsleitungsaufgaben gehandelt. Konflikte dieser Art müssten vor dem Hessischen Staatsgerichtshof geklärt werden.

Den Rechtsstreit könne es auch nicht dorthin verweisen, so das VG. Denn die Verweisungsvorschriften würden nicht im Verhältnis zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Verfassungsgerichtsbarkeit gelten.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht die Beschwerde zum VGH Kassel offen.

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