Erst mit, dann ohne Höckernase
Schönheitschirurgin darf nicht in Instagram-Stories werben
Eine Schönheitschirurgin postete Instagram-Stories, die eine Patientin vor und nach der Entfernung ihrer Höckernase zeigen. Das OLG Frankfurt a.M. hält das für unzulässig, sieht sogar eine größere Gefahr als durch klassische Vorher/Nachher-Werbung.