ZDF muss Ergebnisse kleinerer Parteien nicht nennen

Zitiervorschlag
ZDF muss Ergebnisse kleinerer Parteien nicht nennen. beck-aktuell, 05.10.2023 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/50686)
Das ZDF muss in seinen Wahlsendungen über die Landtagswahlen in Bayern und Hessen am 8. und 9. Oktober nicht die Wahlergebnisse der Parteien darstellen, deren voraussichtliches Wahlergebnis unter 3% liegt. Das VG Mainz lehnte einen entsprechenden Eilantrag der Tierschutzpartei ab.
Das ZDF weist - wie viele andere Medien auch - in seiner linearen Nachwahl-Berichterstattung nur die Parteien individuell aus, die ein (voraussichtliches) Wahlergebnis von mindestens 3% erzielen. Die Tierschutzpartei wollte durchsetzen, dass diese Schwelle auf 1% abgesenkt wird. Sie berief sich auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Ohne Erfolg: Die Nachwahl-Berichterstattung des ZDF werde jedenfalls von einem plausiblen redaktionellen Gesamtkonzept getragen, das dem Chancengleichheitsgrundsatz auch der Tierschutzpartei Rechnung trage, so das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz, Beschluss vom 04.10.2023 - 4 L 532/23).
Eine zuverlässige Berichterstattung sei erst ab einem zu erwartenden Wahlergebnis von 3% möglich. Die bei einer Wahl angetretenen Parteien würden jedoch dadurch angemessen dargestellt, dass das vom jeweiligen Landeswahlleiter übermittelte amtliche Endergebnis im Internet – dem Nachrichtenportal ZDFheute – veröffentlicht werde.
- Redaktion beck-aktuell, hs
- VG Mainz
- Beschluss vom 04.10.2023
- 4 L 532/23.MZ
Zitiervorschlag
ZDF muss Ergebnisse kleinerer Parteien nicht nennen. beck-aktuell, 05.10.2023 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/50686)



